Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Hochradioaktive Abfälle in der Asse? - BfS prüft Hinweise

Nach Recherchen des ARD-Magazins Monitor (Sendung vom 23.7.09) soll es neue Hinweise darauf geben, dass hochradioaktiver Abfall in das Atommüll-Lager Asse II eingelagert worden ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) prüft den Vorgang. Das BfS stellt fest, dass es aufgrund der derzeitigen Kenntnisse und aufgrund der Abfall-Inventarlisten keine Hinweise gibt, dass es zu einer Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen wirklich gekommen ist. Das BfS geht den neuen Hinweisen aber nach, wie in anderen Fällen bei der Neubewertung der radioaktiven Inventars auch. Diese Hinweise bilden eine ganz wesentliche Grundlage für die Frage, wie die Langzeitsicherheit der Asse gewährleistet werden kann.

Der Zeitbedarf für diese Neubewertung des radioaktiven Inventars, lässt sich derzeit nicht abschließend angeben, weil er auch vom Umfang neuer Erkenntnisse abhängt. Unter anderem müssen Begleitpapiere für 126.000 Fässer geprüft werden. Selbst wenn es für die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle keine Belege gibt, auch nicht nach den bisher durchgeführten Unterlagenprüfungen, werden für den Optionenvergleich entsprechende Unsicherheiten in geeigneter Weise berücksichtigt. Soweit sich aus den Untersuchungen neue Erkenntnisse ergeben, werden diese für den Optionenvergleich bewertet und erforderlichenfalls in die weiteren Planungen einbezogen.

Stand: 23.07.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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