Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Zu Berichten über Bundeswehrabfälle in der Asse erklärt das BfS:

Zu den Abfallverursachern schwach- und mittelaktiver Abfälle gehört auch die Bundeswehr. Das ist seit langem bekannt. So ist beispielsweise auch in Schacht Konrad die Einlagerung von Bundeswehrabfällen vorgesehen. Auch in Morsleben sind nach der Wende Abfälle der Bundeswehr eingelagert worden. In der Asse erfolgte dies nach den bekannten Unterlagen zwischen 1975 und 1978.

Angaben hierzu können dem im August 2002 vom früheren Betreiber Helmholtz Zentrum München erstellten Bericht "Bestimmung des nuklidspezifischen Aktivitätsinventars auf der Schachtanlage Asse" entnommen werden. Dieser Bericht bildete eine Grundlage für den Statusbericht des niedersächsischen Umweltministeriums von September 2008.

Bei den Abfällen der Bundeswehr handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um 236 Behälter mit festen und verfestigten Abfällen, die in unterschiedlichen Abfallkammern eingelagert sind. Typische Bundeswehrabfälle sind etwa Armaturen, Kompasse und Libellen, die raduimhaltige Leuchtziffern enthalten, kontaminierte Mikrowellenröhren und kontaminiertes Papier, Rohre und Plastikteile.

Das BfS führt derzeit eine Neubewertung des eingelagerten Inventars durch.

Stand: 24.04.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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