Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Wie soll die Asse stillgelegt werden?

BfS legt Maßstäbe für Optionen vor / Zur Diskussion stehen Rückholung, Umlagerung oder Vollverfüllung

Ausgabejahr 2009
Datum 03.09.2009

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat jetzt die Bewertungskriterien vorgelegt, um die beste Schließungsoption für die Asse zu finden. Weil niemand genau weiß, wie lange die Schachtanlage Asse II für eine ordnungsgemäße Schließung noch zugänglich ist, muss das BfS möglichst schnell entscheiden, wie das Atommülllager möglichst sicher geschlossen werden kann. Ziel des BfS ist es, bis zum Jahresende 2009 die beste aus den drei derzeit diskutierten Stilllegungsoptionen auszuwählen.

Es ist zu entscheiden, ob die Abfälle zurückgeholt werden, in tiefere Schichten des Bergwerks umgelagert werden oder die Asse mit Spezialbeton verfüllt wird. Damit diese wegweisende Entscheidung transparent durchgeführt werden kann, hat das BfS vorab die Bewertungskriterien und das Verfahren zur Auswahl der bestmöglichen Stilllegungsoption vorgelegt. Diese wurden in Abstimmung mit der Asse II Begleitgruppe (u.a. Vertretung der Bürgerinitiativen) entwickelt. Mit Hilfe dieser Bewertungskriterien soll für jeden nachvollziehbar sein, warum das BfS eine bestimmte Schließungsoption vorschlägt, die dann am Jahresende bekannt gegeben wird. Dieses Verfahren ist neu und setzt Maßstäbe für weitere Verfahren im Endlagerbereich.

Bei allen Überlegungen hat der Schutz der Bevölkerung und der in der Schachtanlage Beschäftigten während der Stilllegung und auch in der Nachbetriebsphase für das BfS oberste Priorität. In dem Auswahlverfahren werden die drei Schließungsoptionen durch 18 Kriterien bewertet. So wird jede Option daraufhin überprüft, welche radiologischen Auswirkungen sie hat, ob sie technisch und genehmigungsrechtlich umsetzbar ist oder welche Konsequenzen das unbeabsichtigte Eindringen von Menschen hätte. Die Kriterien müssen sich an folgenden Fragestellungen messen lassen:

  1. Sicherheit in der Betriebsphase
  2. Umweltauswirkungen bei unbeherrschbarem Lösungszutritt
  3. Vorläufige Langzeitsicherheitseinschätzungen
  4. Machbarkeit
  5. Zeitbedarf

Entsprechend dieser Fragen werden die drei Schließungsoptionen bewertet. Durch dieses Verfahren ist die Nachvollziehbarkeit des Entscheidungsprozesses gewährleistet. Auch die Arbeitsgruppe Optionenvergleich hat das Verfahren positiv bewertet.

Bis Mitte Dezember wird das BfS bekannt geben, welche Schließungsoption die sicherste ist. Der Zeitplan bis dahin ist wie folgt:

  1. Anfang Oktober sollen voraussichtlich die Ergebnisse der Machbarkeits- und Auswirkungsstudien vorliegen.
  2. Die Studien werden im Internet bekannt gemacht. Die Autoren stellen ihre Studienergebnisse in einem öffentlichen Workshop vor.
  3. Fachliche Bewertung der Machbarkeitsstudien durch das BfS (bis etwa Mitte Dezember).
  4. Das BfS stellt das Ergebnis im Dezember vor.
  5. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, den Vorschlag zu diskutieren. Fragen, Anregungen und Einwände können eingebracht werden.
  6. BfS gibt die endgültige Entscheidung zur Stilllegung der Asse bekannt

Kriterien zur Bewertung von Stilllegungsoptionen für das Endlager für radioaktive Abfälle Asse

Ergänzende Erläuterung vom 09. September 2009 zur Pressemitteilung Kriterienbericht:

Das BfS hat den Bericht zu den Bewertungskriterien für den Optionenvergleich zur Auswahl der bestmöglichen Stilllegungsoption für die Schachtanlage Asse II am 3. September 2009 veröffentlicht. Zu dem Bericht und der begleitenden Presseerklärung erläutert das Bundesamt:

Im Mai 2009 hat das BfS ein erstes Diskussionspapier veröffentlicht, in dem unterschiedliche Kriterien sowie ein Vorschlag für ein Bewertungsverfahren zur Diskussion gestellt worden sind. Zu dem Diskussionspapier sind Anregungen und Stellungnahmen von der Begleitgruppe Asse II, der Arbeitsgruppe Optionenvergleich und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingegangen. Diese Anregungen und Empfehlungen wurden zu großen Teilen bei der Überarbeitung des Diskussionspapiers berücksichtigt bzw. übernommen.

Die vom BfS vorgenommene Einbeziehung der Begleitgremien AG Optionenvergleich und Asse-Begleitgruppe bestand aus Konsultationen, bei denen von den Beteiligten Anregungen und Empfehlungen eingebracht werden konnten. Wie das BfS die Anregungen und Empfehlungen bei der Überarbeitung des Diskussionspapiers verwertet hat und welche Beiträge übernommen wurden, wird in einem separaten Kapitel in dem Kriterienbericht beschrieben (siehe Seiten 9 bis 20 des Berichts sowie Anlage 2). Es hat somit eine Abstimmung im Sinne einer Abfrage und Diskussion von Vorschlägen gegeben, aber keine Abstimmung im Sinne eines inhaltlichen Einvernehmens. Ein weiteres Missverständnis kann hinsichtlich der Aussage auftreten, dass die AGO das vom BfS gewählte Verfahren positiv bewertet. Diese Aussage bezieht sich lediglich auf das vom BfS vorgeschlagene Verfahren des verbal-argumentativ zu führenden Optionenvergleichs.

Auf einen besonderen Punkt ist hinzuweisen: Der Anregung der Begleitgruppe, die sogenannte Revidierbarkeit in den Katalog der Bewertungskriterien mit aufzunehmen, wurde von Seiten des BfS nicht gefolgt. Durch das von der Begleitgruppe Asse II als wichtig eingestufte Kriterium der Revidierbarkeit sollte bewertet werden, inwiefern die vorgesehene Stilllegungsoption zu späteren Zeitpunkten wieder „rückgängig gemacht“ werden kann. Danach könnte eine Revision der durchgeführten Schließungsoption beispielsweise dann notwendig werden, wenn sich der Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt und man dabei erkennt, dass die damals vorgesehenen Stilllegungsmaßnahmen nicht geeignet waren.

Aus Sicht des BfS ist das Kriterium der Revidierbarkeit nicht auf die Optionen im gleichen Maße anwendbar, da die Optionen „Umlagerung“ und „Vollverfüllung“ keine Rückholungsmöglichkeit beinhalten und die Option „Rückholung“ die Revidierbarkeit einer früheren Entscheidung zum Inhalt hat. Für eine vergleichende Bewertung und demzufolge für einen Abwägungsprozess ist damit die „Revidierbarkeit“ nicht geeignet.

Unabhängig der festgelegten Kriterien ist vorgesehen, dass im Rahmen des Optionenvergleichs der Aspekt der Revidierbarkeit aufgegriffen und verbal-argumentativ diskutiert wird.

Stand: 03.09.2009

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