Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Bundesamt für Strahlenschutz sichert Fässer in Kammer 7 auf der 725-m-Sohle

Ausgabejahr 2009
Datum 05.05.2009

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Arbeiten zur Sicherung der Einlagerungskammer 7 auf der 725-m-Sohle im Endlager Asse abgeschlossen. Um eine mögliche Beschädigung durch herabstürzende Gesteinsbrocken (Löserfall) zu verhindern, ließ das BfS nicht vollständig bedeckte Fässer in der Kammer zunächst mit Salzgrus (grob gemahlenes Salz) überdecken. Auf dieser Salzdecke wurde danach eine Fräse eingesetzt, die gelockerte Gesteinsbrocken von der Kammerdecke entfernte.

Eine Kontrollbesichtigung am 4. Mai ergab, dass damit die Gefahr eines Löserfalls auf die Fässer beseitigt ist. Die eigentlichen Sicherungsmaßnahmen sind damit beendet. Es folgen noch einige bergmännische Nacharbeiten, die aber nicht direkt zum Schutz der Abfallfässer erforderlich sind.

Das BfS hatte die Sicherungsmaßnahmen nach Erhalt der Zustimmung der atomrechtlichen Aufsicht unverzüglich begonnen, nachdem bei einer Kontrollbesichtigung der Kammer am 27. April 2009 aufgelockerte Bereiche an der Decke festgestellt worden waren. Das bedeutet, dass die Gefahr bestand, dass sich Gesteinsbrocken von der Kammerdecke lösen könnten. Da die Kammer unverschlossen ist und dort auch Fässer lagerten, die nicht vollständig mit Salz bedeckt waren, hätten bei einem Löserfall Fässer beschädigt werden und radioaktive Partikel in die Grubenluft austreten können.

Grubenluft und Abluft der Schachtanlage Asse werden kontinuierlich auf Radioaktivität überwacht. Eine Gefahr für die Umgebung der Asse bestand während der Arbeiten nicht.

Stand: 05.05.2009

© Bundesamt für Strahlenschutz