Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Gefahr eines Löserfalls in Abbau auf der 725-m-Sohle – die Abfälle werden mit Salzgrus überdeckt

Ausgabejahr 2009
Datum 29.04.2009

Im Rahmen einer Befahrung des Endlagers Asse II am 27.04.2009 hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) festgestellt, dass in der Einlagerungskammer 7 auf der 725-m-Sohle an der Decke unmittelbar über einigen eingelagerten Fässern mehrere schalige Ablösungen erkennbar sind. Die Kammer 7 ist eine noch offene Einlagerungskammer in dem Endlagerbergwerk. In der Kammer gibt es noch einige Fässer, die nur teilweise in Salzgrus eingebettet sind. Mit dem Fall eines größeren Gesteinsbrockens von der Decke (Löserfall) auf die offen liegenden Fässer muss gerechnet werden. Er könnte zu einer Beschädigung der eingelagerten Fässer und zur Aufwirbelung von Salzstaub und radioaktiven Partikeln führen. Da die Kammer 7 nicht verschlossen ist, könnten möglicherweise freigesetzte Schadstoffe in die Grubenluft und in andere Bereiche des Grubengebäudes gelangen.

Das BfS wird zur Verhinderung eines solchen Szenarios die Fässer unverzüglich mit Salzgrus überdecken, um sie vor Zerstörung durch einen Löserfall zu schützen. Darüber hinaus wird die schalige Ablösung entfernt. Eine entsprechende Zustimmung zu dieser Gefahrenabwehrmaßnahme durch die atomrechtliche Endlagerüberwachung liegt bereits vor. Die zuständige Bergbehörde ist informiert. Die Arbeiten werden voraussichtlich in der nächsten Woche abgeschlossen sein.

Eine Gefährdung in der Umgebung der Schachtanlage Asse II besteht nicht. Kontinuierlich werden beweissichernde Messungen durchgeführt, mit denen die Grubenluft auf Radioaktivität überwacht wird.

Stand: 29.04.2009

© Bundesamt für Strahlenschutz