Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Experten: Standfestigkeit bis 2020 gewährleistet

Voraussetzung: Zufluss der Zutrittswässer darf nicht weiter ansteigen

Ausgabejahr 2009
Datum 30.01.2009

Die Standfestigkeit des atomaren Endlagers Asse II ist nach neueren Berechnungen bis zum Jahr 2020 gewährleistet, wenn der Zufluss der Zutrittswässer nicht weiter ansteigt. Das ist das Ergebnis eines Expertengesprächs, zu dem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingeladen hatte. Wichtig sei es, den Zufluss der Zutrittswässer sowie die mikroseismischen Ereignisse im Gebirge genau zu beobachten und zu analysieren. Das BfS ist seit Jahresbeginn neuer Betreiber der Anlage. Der alte Betreiber, das Helmholtz-Zentrum München, hatte bislang das Jahr 2014 als äußersten Zeitpunkt für die Standfestigkeit der Asse angegeben.

Bei dem Fachgespräch hatten die Experten Daten zur Gebirgsbeobachtung des Endlagers Asse aus dem Jahr 2008 ausgewertet. Die Fachleute waren sich einig, dass für den wissenschaftlich belastbaren Prognosezeitraum bis zum Jahr 2020 eine Resttragfähigkeit des Grubengebäudes gegeben sei. In diesem Zeitraum könne das Bergwerk offen gehalten werden. Damit besteht ein größerer zeitlicher Spielraum zur Prüfung und Umsetzung verschiedener Optionen, um das Endlager zu schließen, einschließlich der Prüfung, die Abfälle aus dem Endlager wieder zurückzuholen.

Voraussetzung für die Prognose bis 2020 ist allerdings, dass die tragenden Wände in den Einlagerungskammern nicht weiter durchfeuchtet werden. Falls die Zuflüsse aus dem Deckgebirge deutlich zunehmen sollten, könnten sich die Risse in den Kammern verstärken. Einig waren sich die Fachleute darüber, dass die noch offenen Hohlräume in den bereits verfüllten Kammern schnellstmöglich geschlossen werden müssen. Ein erster Schritt dazu ist die Verfüllung der sogenannten Firstspalte. Das BfS wird hierzu in Kürze eine Detailplanung vorlegen. Darüber hinaus prüft das BfS sinnvolle und notwendige Arbeiten, um vorhandene Fließwege der eindringenden Zutrittswässer abzudichten.

Die Ergebnisse des Fachgesprächs sind u.a. zwischen BfS und Niedersächsischem Umweltministerium abgestimmt.

Stand: 30.01.2009

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