Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Lauge aus Südflanke kann über Tage zwischengespeichert werden

Gemeinsame Pressemeldung mit dem Niedersächsischem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz

Ausgabejahr 2008
Datum 18.11.2008

HANNOVER/SALZGITTER. Nach umfassenden Prüfungen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz und in Übereinstimmung mit dem Bundesumweltministerium sowie dem zukünftigen Betreiber der Asse, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), sind die strahlenschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Freigabe der Zutrittslösung aus der Südflanke der Asse II zur Verwertung in anderen Bergwerken gegeben, informierten die Sprecherin des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz und der Sprecher des Bundesamtes für Strahlenschutz am (heutigen) Dienstag. Verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten werden zurzeit geprüft.

Da die untertägigen Zwischenspeichermöglichkeiten in der Schachtanlage Asse II erschöpft sind, wird die auf der 490 Meter-Sohle gespeicherte Lauge (ca. 12 Kubikmeter pro Tag) zurzeit hoch gepumpt und über Tage zwischengespeichert. Der derzeitige Betreiber der Asse, das Helmholtz Zentrum München (HMGU), stellt hierfür 12 Lagercontainer mit einem Speichervolumen für insgesamt 660 Kubikmeter Lauge bereit. Die Container werden per LKW antransportiert und auf dem Betriebsgelände in Leckagewannen aufgestellt.

Eine entsprechende atomrechtliche Anordnung wurde gestern (Montag) vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erteilt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Lauge, die in umfassenden Analysen beprobt wurde und nach strahlenschutzrechtlichen Maßgaben freigebbar ist. Die technischen Maßnahmen - wie zum Beispiel das Aufstellen der Lagercontainer - wurden in einem bergrechtlichen Sonderbetriebsplan zugelassen.

Stand: 18.11.2008

© Bundesamt für Strahlenschutz