Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Voraussetzungen für die Abgabe von Salzlösungen aus der Schachtanlage ASSE liegen nun vor

Ausgabejahr 2008
Datum 13.11.2008

Die aus dem Deckgebirge in die Schachtanlage Asse in größeren Mengen (zwölf Kubikmeter pro Tag) zutretenden Salzlösungen können wieder aus dem Bergwerk abtransportiert und beispielsweise zur Flutung anderer ehemaliger Salzbergwerke weiter verwertet werden. Das ergeben umfassende Überprüfungen auf Basis der Strahlenschutzverordnung und gemessener Proben, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Niedersächsische Umweltministerium und das Bundesumweltministerium nun abschließend bewertet haben. Demnach liegen die Radionuklidkonzentrationen der Zutrittslösungen weit unter den zu betrachtenden Freigabewerten. Das BfS hat gemeinsam mit dem derzeitigen Betreiber der Asse, dem Helmholtz Zentrum München, Empfehlungen zum Management der Salzlösungen erarbeitet, mit dem die darin noch vorhandenen Konzentrationen an Radionukliden fortan kontinuierlich überwacht werden. Aus Sicht des BfS kann die Abgabe der Lösungen, die derzeit im Bergwerk gesammelt werden müssen, wieder aufgenommen werden.

Bis Juni 2008 waren die aus dem Deckgebirge in die Schachtanlage Asse zutretenden Salzlösungen unterirdisch gefasst und in die Salzbergwerke Mariaglück, Hope und Salzdetfurth gebracht worden. Die Transporte wurden gestoppt, nachdem festgestellt worden war, dass Vorgaben der Strahlenschutzverordnung nicht erfüllt oder nur unzureichend betrachtet wurden. Vor der Wiederaufnahme der Abtransporte musste deshalb nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung erfüllt werden.

Ein Gutachter hatte daraufhin im Auftrag des Helmholtz Zentrums anhand der Vorgaben der Strahlenschutzverordnung neue Freigabewerte für die Freigabe der Salzlösungen zur Verwertung in den Salzbergwerken Mariaglück, Hope und Salzdetfurth berechnet. Das BfS hat diese bewertet. Die Freigabewerte sind insgesamt strenger als die zuvor vom Helmholtz Zentrum für die Bewertung herangezogenen Werte. Zudem werden jetzt alle relevanten Radionuklide berücksichtigt. Die auf der 490-m-Sohle gesammelten Salzlösungen schöpfen die entsprechenden Freigabewerte nur zu bis zu sechs Prozent aus, so dass der Schutz der Bevölkerung gewährleistet ist und die Salzlösungen nach den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung abgegeben werden könnten. Bevor die Salzlösungen aus der Asse freigegeben werden können, ist es erforderlich, dass der bislang fehlende Freigabebescheid nach Strahlenschutzverordnung von der zuständigen Behörde des Landes Niedersachsen erteilt wird.

Das BfS hat gemeinsam mit dem derzeitigen Betreiber Empfehlungen für das Management der Zutrittslösungen erarbeitet, mit dem die Konzentration an Radionukliden in der Zutrittslösung weiter reduziert werden soll. Das vom BfS empfohlene Management beinhaltet beispielsweise eine strikte Trennung von Zutrittslösungen und den ebenfalls aufgetretenen Salzlösungen, die mit radioaktiven Abfällen in Kontakt gekommen sein könnten. Letztere bleiben unter Tage und werden nicht an andere Bergwerke abgeben. Derzeit wird eine geeignete Lagerung als betrieblicher radioaktiver Abfall geprüft. Geprüft werden soll außerdem, ob die Zutrittslösung schneller aus dem Grubengebäude herausgebracht werden kann. Die für die Zutrittslösungen verwendeten Auffangbecken sollen zudem häufiger gereinigt werden, damit sich Radionuklide nicht mehr festsetzen können.

Aufgrund der Überprüfungen und erfolgten Umstellungen sieht das BfS unter Gesichtspunkten des Strahlenschutzes die Voraussetzungen für eine Freigabe der Laugen zur Verwertung auch in anderen Bergwerken für gegeben an.

Stand: 13.11.2008

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