Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Atomrecht wird Grundlage für Schließung der Asse

Ausgabejahr 2008
Datum 10.09.2008

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die beteiligten Bundes- und Landesbehörden organisieren den Übergang der Betreiberverantwortung für die Schachtanlage Asse. Das Münchner Helmholtz-Zentrum, das die Asse seit Jahrzehnten betreibt, gibt die Verantwortung an das BfS ab. Bundesumweltministerium und Bundesforschungsministerium sind übereingekommen, die Asse nicht länger nach Bergrecht zu betreiben, sondern das Atomrecht anzuwenden.

Ein erstes Koordinierungstreffen aller Beteiligten hat in der letzten Woche unmittelbar nach dem Beschluss von Bundesforschungsministerin Schavan und Bundesumweltminister Gabriel stattgefunden. Bis zum Wechsel verbleibt die Betreiberfunktion derzeit noch beim Helmholtz-Zentrum, das alle wesentlichen Entscheidungen mit dem BfS abstimmt. Für drei zentrale Aufgaben wurden Arbeitsgruppen gebildet. Das sind betriebliche Aspekte und Sofortmaßnahmen, rechtliche und organisatorische Fragen sowie Finanzierungsfragen.

An dem Koordinierungstreffen beteiligt waren neben Helmholtz-Zentrum und BfS auch das Bundesforschungsministerium, das Bundesumweltministerium, das Niedersächsische Umweltministerium, das niedersächsische Landesbergamt sowie der Landrat des Landkreises Wolfenbüttel, Jörg Röhmann, als Leiter der Begleitgruppe Asse II. Auf dem Treffen waren sich alle Beteiligten einig, die Besucherbefahrungen in der Asse vorerst auszusetzen. Vorrangig sollen jetzt die Strahlenschutzempfehlungen umgesetzt werden, die das Umweltministerium in Hannover in Bezug auf das Bergwerk empfohlen hat.

Stand: 10.09.2008

© Bundesamt für Strahlenschutz