Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Asse-Zwischenlager: BfS ergänzt bestehende Studie

Für die Standortsuche eines Zwischenlagers wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die bereits vorliegenden Untersuchungen über mögliche radiologische Auswirkungen ergänzen. Die Begleitgruppe hatte in Details um weitere Erläuterungen gebeten. Zusätzlich zur bereits bestehenden Parameterstudie wird das BfS daher untersuchen, welche Auswirkungen zu erwarten sind, falls es beim Betrieb des Zwischenlagers zu einem Störfall kommen sollte. Ziel ist es, zeitnah und möglichst im Einvernehmen die Arbeiten für einen Zwischenlager-Standort fortzusetzen.

Ziel und Inhalt der bisherigen Untersuchungen ("Parameterstudie")

In der Parameterstudie hatte das BfS exemplarisch und standortunabhängig berechnen lassen, welche Strahlenexposition von einem Zwischenlager zu erwarten ist, je nachdem, wie weit es von der nächsten Siedlung entfernt liegt.

Grafische Darstellung der Entfernung zwischen dem geplanten Zwischenlager und Wohngebieten Zwischenlagerstandort

Störfallbetrachtungen waren nicht Inhalt dieser Studie. Diese sind nur auf Basis konkreter Standortdaten realisierbar. Daten zum Klima und zur genauen geografischen Lage wären zum Beispiel dafür nötig. Eine konkrete, ortsspezifische Betrachtung sollte die Parameterstudie jedoch nicht leisten.

Auf die Schwierigkeiten einer solchen Untersuchung hatte das BfS in der Diskussion mit der Begleitgruppe von Anfang an hingewiesen. Da die Störfallbetrachtung aber gewünscht wurde, wird das BfS die Parameterstudie ergänzen.

Störfallbetrachtung mit anonymisierten Daten

Dazu sollen Daten eines wirklich bestehenden Ortes in Deutschland anonymisiert werden. Der gewählte Ort dient lediglich dazu, den gewünschten, exemplarischen Vergleich zwischen assenahen und assefernen Standorten zu ermöglichen. Er steht nicht als Standort für ein Asse-Zwischenlager zur Diskussion.

Festzuhalten ist, dass Anlagen wie ein Zwischenlager nur dann genehmigt werden, wenn die atomrechtlichen Vorschriften umfassend erfüllt und nachgewiesen sind. Die Anträge für ein Zwischenlager beinhalten dann konkrete Betrachtungen auch von Störfällen.

Stand: 30.11.2015

© Bundesamt für Strahlenschutz