Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Asse-GmbH bringt zusätzliche Kennzeichen für Radioaktivität im Endlager an

Das Kennzeichen für Radioaktivität im Endlager Asse Zusätzliche Kennzeichen für Radioaktivität im Endlager AsseKennzeichnung von Behältern für das Messprogramm zur Dokumentation und Freigabe

Die Asse-GmbH versieht derzeit alle Geräte, Vorrichtungen, Behältnisse und Räume im Endlager Asse, in denen sich auch nur geringfügige Mengen radioaktiver Stoffe befinden können, mit einem Radioaktivitätskennzeichen. Mit dieser zusätzlichen Kennzeichnung ist keine erhöhte Gefahr unter Tage verbunden. Vielmehr setzt die Asse-GmbH damit Anforderungen um, die sich aus der Überführung der Asse in das Atomrecht ergeben.

Dabei sind die Kennzeichnungsvorschriften sehr streng. So müssen selbst solche Stoffe mit Aufklebern oder Schildern gekennzeichnet werden, in denen sich zwar potenziell Radioaktivität nachweisen lässt, deren Strahlung aber so gering ist, dass sie außerhalb von kerntechnischen Anlagen nicht markiert werden müssten. Entsprechend sind die Strahlenzeichen ab sofort deutlich häufiger in der Asse zu sehen als bisher. Auch die Abwässer der Handwaschplätze sind mit dem Aufkleber markiert – als Sicherheitsmaßnahme, falls der an den Händen haftende Staub radioaktive Stoffe enthalten sollte.

Vorgeschrieben ist diese strenge Kennzeichnungspflicht in der Strahlenschutzverordnung, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt. Mit der Übernahme der Asse hat sich das BfS verpflichtet, die Schachtanlage als kerntechnische Anlage nach den strengeren Vorgaben des Atomgesetzes zu betreiben. Vorher wurde das Endlager mehr als 40 Jahre als Bergwerk betrieben.

Für Besucher und Beschäftigte wird ein Aufenthalt in der Asse durch die neuen Vorsichtsmaßnahmen nicht gefährlicher. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kontrolliert jeden Beschäftigten und jeden Besucher weiterhin auf eine mögliche Kontamination. Außerdem muss jede Person, die in die Asse einfahren will, ein Dosimeter tragen. Damit können sich Beschäftigte, Besucher und das BfS vergewissern, dass niemand einer Belastung durch Radioaktivität ausgesetzt wird.

Stand: 03.01.2012

© Bundesamt für Strahlenschutz