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Landessammelstelle Niedersachsen will kontaminierte Lauge probeweise in Braunschweig verarbeiten lassen
Für die Öffnung der Kammer 12 im Rahmen der Faktenerhebung (Probephase) sind rund 80 Kubikmeter Lauge zu entfernen. Nach den gesetzlichen Regelungen obliegt dem Land Niedersachsen die Übernahme der kontaminierten Laugen in die Landessammelstelle. Die Landessammelstelle nimmt die bereitgestellten Abfälle an, konditioniert sie für die ordnungsgemäße spätere Einlagerung in einem planfestgestellten Endlager des Bundes und bewahrt sie bis zur Abgabe auf. Das niedersächsische Umweltministerium beauftragt zur Erledigung dieser Aufgabe Unternehmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat keinen Einfluss auf diese Vertragsgestaltung mit Dritten. Das niedersächsische Umweltministerium beabsichtigt, für die Behandlung der kontaminierten Lauge die Firma Eckert & Ziegler zu beauftragen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz unterhält dagegen keine vertraglichen Bindungen zu Eckert & Ziegler, was die Entsorgung radioaktiver Abfälle angeht.
Stand: 21.06.2011