Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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BfS: Sicherheit der Bevölkerung und der Beschäftigten steht an erster Stelle

BfS schließt für den Zeitraum seit Übernahme der Asse eine Gesundheitsgefährdung aus

Dem vom Land Niedersachsen veröffentlichten Ergebnis über eine Erhöhung der Krebsfälle in der Region um die Asse muss konsequent nachgegangen werden. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob es einen Zusammenhang mit dem früheren Betrieb des Endlagers Asse geben könnte. Der Erhebungszeitraum liegt zwar vor der Übernahme des Bergwerks Asse durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Das BfS wird jedoch seine Fachkompetenz umfassend in die Aufklärung dieser Frage einbringen.

Seit Übernahme des Endlagers Asse 2009 musste das BfS die Strahlenschutz- und Überwachungsmaßnahmen umfassend nachrüsten. Dazu gehören Schutzmaßnahmen im Bergwerk sowie die Überwachung der möglichen Austrittswege von Radioaktivität. Die Überwachungsmessungen über und unter Tage zeigen, dass zum jetzigen Zeitpunkt von der Asse weder für die Beschäftigten, noch für die Bevölkerung eine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

Auch die aktuellen Auswertungen von umfangreichen Boden- und Ackerfrüchteproben aus der Umgebung der Asse haben ergeben, dass keine Kontaminationen durch radioaktive Stoffe aus der Asse zu befürchten sind.

Die Rückholungsplanung der radioaktiven Abfälle haben die heute geltenden umfassenden Strahlenschutz- und Überwachungsanforderungen zu erfüllen. Wie dieses unter den sehr schwierigen Randbedingungen realisiert werden können, wird derzeit im Rahmen der sogenannten Faktenerhebung (Probephase) untersucht.

Stand: 25.11.2010

© Bundesamt für Strahlenschutz