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Antrag auf Umgang mit kontaminierten Stoffen
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) will den Umgang mit kontaminierten Stoffen in der Asse neu regeln. Ein entsprechender Antrag wird beim Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) gestellt. In dem Antrag wird dargelegt, wie mit kontaminierten Stoffen bis zum 100fachen der bisherigen Freigrenze umgegangen werden soll. Geregelt werden auch die notwendigen Strahlenschutzmaßnahmen. Damit spezifiziert das BfS auf Anregung des NMU seinen Antrag nach §7 Strahlenschutzverordnung vom Juni dieses Jahres und beschränkt ihn auf die Stoffe, mit denen tatsächlich umgegangen werden soll.
Konkret geht es um Stoffe, die sich wie vor der Einlagerungskammer 12 in einem Laugensumpf gesammelt haben. Die alte Umgangsgenehmigung ist vor Jahrzehnten ausgelaufen und seither nicht verlängert worden. Seit dieser Zeit wird der Strahlenschutz in der Asse durch Anordnungen des Landesbergamtes geregelt. Mit dem spezifizierten Antrag ist klar festgelegt, wie die kontaminierten Stoffe außerhalb der Einlagerungskammern sicher gehandhabt werden können. Eine Regelung für den Umgang mit den Abfällen in den Einlagerungskammern soll im Rahmen der Stilllegung getroffen werden.
Stand: 12.11.2009