Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Antrag auf Umgang mit kontaminierten Stoffen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) will den Umgang mit kontaminierten Stoffen in der Asse neu regeln. Ein entsprechender Antrag wird beim Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) gestellt. In dem Antrag wird dargelegt, wie mit kontaminierten Stoffen bis zum 100fachen der bisherigen Freigrenze umgegangen werden soll. Geregelt werden auch die notwendigen Strahlenschutzmaßnahmen. Damit spezifiziert das BfS auf Anregung des NMU seinen Antrag nach §7 Strahlenschutzverordnung vom Juni dieses Jahres und beschränkt ihn auf die Stoffe, mit denen tatsächlich umgegangen werden soll.

Konkret geht es um Stoffe, die sich wie vor der Einlagerungskammer 12 in einem Laugensumpf gesammelt haben. Die alte Umgangsgenehmigung ist vor Jahrzehnten ausgelaufen und seither nicht verlängert worden. Seit dieser Zeit wird der Strahlenschutz in der Asse durch Anordnungen des Landesbergamtes geregelt. Mit dem spezifizierten Antrag ist klar festgelegt, wie die kontaminierten Stoffe außerhalb der Einlagerungskammern sicher gehandhabt werden können. Eine Regelung für den Umgang mit den Abfällen in den Einlagerungskammern soll im Rahmen der Stilllegung getroffen werden.

Stand: 12.11.2009

© Bundesamt für Strahlenschutz