Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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"Die Weichen sind gestellt"

Bundesamt für Strahlenschutz legte ersten Asse-Bericht vor. Bericht informiert über die Arbeiten seit Übernahme des Atommülllagers

Der jetzt veröffentlichte Asse-Bericht informiert alle Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Schritte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingeleitet hat, nachdem das BfS mit Beginn des Jahres 2009 Betreiber des Atommülllagers geworden ist. "Wir haben in der Asse wichtige Weichen gestellt, damit wir unter den sehr schwierigen Bedingungen das bestmögliche Stilllegungskonzept umsetzen können", resümiert BfS-Präsident Wolfram König die bisherige Arbeit. Das BfS hat die Gefahrenabwehr verbessert, das Management der Zutrittswässer neu organisiert und vor allem den Strahlenschutz auf neue Beine gestellt. Zusätzlich wurde die noch ausstehende bergbauliche und radiologische Störfallanalyse und Notfallplanung erarbeitet.

Der erste Asse-Bericht ist in sechs Kapitel gegliedert. Behandelt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die betrieblichen Aktivitäten, das Gesundheitsmonitoring, die Aktensituation, die Öffentlichkeitsarbeit und die Stilllegungsplanung. Inhaltlich schließt der Bericht an die Statusberichte des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz an.

Ausgangspunkt der einzelnen Kapitel ist die Situation, mit der das BfS bei der Übernahme der Schachtanlage Asse II zum 1. Januar 2009 konfrontiert wurde. Alle Veränderungen, die bis Ende Juli 2009 abgeschlossen wurden, sind in dem Bericht aufgeführt. Erläutert werden auch die Maßnahmen, die für die kommenden Monate geplant sind. Bis Ende 2009 will das BfS seine Schließungsoption für die Asse erarbeitet haben. Zur Diskussion stehen dabei die drei Optionen Vollverfüllung, Umlagerung oder Rückholung der radioaktiven Abfälle. Die Bevölkerung wird an allen Schritten der Asse-Stilllegung beteiligt. "Der Schutz von Mensch und Umwelt steht im Mittelpunkt unserer Arbeit", sagt König. Alle Schutzziele, die durch das Atomrecht und die Strahlenschutzverordnung vorgegeben sind, müssen eingehalten werden.

Sie finden den Bericht im Internet: http://www.bfs.de/de/bfs/druck/netzpublikationen/np09/asse_bericht.html.

Stand: 03.09.2009

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