Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Zur ddp-Meldung vom 10. August zur Asse erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz:

Die heute veröffentlichte Darstellung, beim unkontrollierten Absaufen der Asse würde der Großraum Braunschweig unbewohnbar, entbehrt jeder Grundlage. Es gibt kein Szenario, bei dem auch nur Teile der Region unbewohnbar würden.

In einer Agenturmeldung werden zudem verschiedene Aspekte miteinander vermischt und daraus fälschlicherweise der Schluss gezogen, aufgrund von Berechnungen wüchsen Zweifel am Notfallplan des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für die Asse.

Die Berechnungen des BfS zu Grenzwertüberschreitungen beruhen auf einem "Worst Case"-Szenario, dem unkontrollierten Absaufen der Asse ohne bestehenden Notfallplan und ohne weitere Schutzmaßnahmen. In den Berechnungen wird zudem beispielsweise vorausgesetzt, dass ein Kleinkind ein Leben lang ausschließlich kontaminiertes Wasser und Nahrung zu sich nimmt. Es handelt sich somit um ein konservatives und nicht um ein realistisches Szenario.

Genau um diese Auswirkungen zu verhindern, sieht der jetzt vorgelegte Notfallplan eine Vielzahl von Maßnahmen vor, die einerseits den Eintritt des "Worst-Cases" verhindern und, falls er dennoch eintritt, dessen Auswirkungen verringern. 

Stand: 10.08.2009

© Bundesamt für Strahlenschutz