Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Einlagerungskammer 5 wird mit Betonpfropfen verschlossen

Nachdem bereits die in der Einlagerungskammer 7 auf der 725-m-Sohle lagernden Abfälle gegen möglicherweise herabfallende Gesteinsbrocken ("Löserfälle") gesichert wurden, hat das BfS eine Bewertung der Situation in der ebenfalls noch nicht verschlossenen Einlagerungskammer 5 in 750 Meter Tiefe vorgenommen. Die Untersuchungen haben ergeben, dass auch hier Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, nachdem im noch offenen Kammerbereich mehrere Abschalungen hereingebrochen sind. Um zu verhindern, dass herabfallende Gesteinsbrocken Salzstaub aufwirbeln und möglicherweise radioaktive Partikel in die Grubenluft freisetzen, hat das BfS damit begonnen, die Kammer 5 mit einem etwa drei Meter dicken Betonpfropfen zu verschließen. Damit wird der bestmögliche Schutz des Personals und der Besucher gewährleistet.

Eine entsprechende Zustimmung zu dieser Gefahrenabwehrmaßnahme durch die Endlagerüberwachung liegt bereits vor. Die zuständige Bergbehörde ist informiert. Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende Mai abgeschlossen sein.

Eine Gefährdung in der Umgebung der Schachtanlage Asse II besteht nicht. Kontinuierlich werden beweissichernde Messungen durchgeführt, mit denen die Grubenluft auf Radioaktivität überwacht wird.

Stand: 13.05.2009

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