Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Keine Hinweise auf bleiummantelte Sonderverpackungen in Kammer 4

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist Hinweisen auf 10 Sonderverpackungen mit Bleiabschirmungen in Kammer 4 auf der 750-m-Sohle nachgegangen. Informationen sind aus Unterlagen zum Abfallinventar und Dokumenten der Schachtanlage zusammengetragen worden. Zusätzlich wurde unter anderem ein ehemaliger Mitarbeiter der Asse befragt, der zum Zeitpunkt der Einlagerungen in der Kammer 4 auf der 750-m-Sohle gearbeitet hat.

Die Recherche erbrachte, dass die Sonderverpackungen aus zugelöteten würfelförmigen Zinkblechkisten mit einer Kantenlänge von 0,5 m bestehen, von denen jeweils 8 in einem Gestell von ca. 1,1 m Kantenlänge untergebracht wurden. Die Kisten stammen aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen. Sie enthalten Schutt, Kombinationen, Isoliermaterial (z.B. Steinwolle), Blech, Handschuhe, PE-Folien und Glas. Die Angaben in den Einlagerungsdokumenten und die Strahlungsmessungen, die zum Zeitpunkt der Einlagerung an den Behältern durchgeführt wurden, zeigen, dass es sich um schwachradioaktive Abfälle handelt. Die Dosisleistung der radioaktiven Abfälle beträgt durchschnittlich 200 mr/h (2 mSv/h) und maximal 1 r/h (=10 mSv/h).

Weder die Recherchen in den Dokumenten der Schachtanlage, noch die Zeitzeugenbefragung haben die Hinweise auf Bleiabschirmungen der Sonderverpackungen in Kammer 4 auf der 750-m-Sohle bestätigt. Es gibt jedoch Hinweise auf bleiummantelte Sonderbehälter in anderen Kammern. Diesen Hinweisen geht das BfS weiterhin nach, sodass die Untersuchungen zu den radioaktiven Abfällen noch nicht abgeschlossen sind.

Stand: 25.03.2009

© Bundesamt für Strahlenschutz