Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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BfS prüft vorsorglich die Stabilisierung eines Einlagerungsverschlusses in der Asse

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), seit Jahreswechsel neuer Betreiber der Schachtanlage Asse bei Remlingen, beabsichtigt, den Verschluss einer Einlagerungskammer im Bergwerk Asse II kurzfristig und vorsorglich mit Beton zu stabilisieren. Turnusmäßige Überwachungsmessungen des früheren Betreibers Helmholtz Zentrum München (HMGU) hatten Ende 2008 ergeben, dass es in der sogenannten Kammer 4 auf der 750-m-Sohle offenbar Schäden in der Kammer gibt, durch die sich künftig Teile der Decke lösen und auf in der Kammer lagernde schwachradioaktive Abfälle stürzen könnten. Nach Ansicht des neuen Betreibers BfS und der Aufsichtsbehörden sind derzeit keine sofortigen Gefahrenabwehrmaßnahmen notwendig. Dennoch werden solche Maßnahmen vorsorglich geprüft, um im Falle eines nicht auszuschließenden Firstfalls ein Ausbreiten radioaktiv belasteter Stäube und Grubenwetter aus der Einlagerungskammer in das Grubengebäude und in die Abluft zu verhindern. Deshalb sollen in einem ersten Schritt die Verschlüsse der beschädigten Kammer vorsorglich verstärkt werden. Nach Vorliegen der beauftragten gebirgsmechanischen und radiologischen Bewertungen werden weitere Sicherungsmaßnahmen geprüft. Hierbei verfolgt das BfS das Ziel, Stilllegungsoptionen für die Asse durch diese Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen.

Mikroseismische Überwachungsmessungen werden in der Kammer 4 bereits seit Ende 2007 durchgeführt und turnusmäßig zum Jahresende ausgewertet und den Aufsichtsbehörden vorgelegt. Bei der Auswertung der Daten für das Jahr 2008 zeigte sich eine Häufung mikroseismischer Ereignisse im Bereich der Schwebe über der Einlagerungskammer 4 auf der 750-m-Sohle. In einer ersten Bewertung dieser Ergebnisse kann ein sogenannter Löserfall nicht ausgeschlossen werden. Bei einem Löserfall könnten in der Kammer lagernde schwachradioaktive Abfälle beschädigt werden. Derzeit ist nicht auszuschließen, dass sich durch den bei einem Löser entstehenden Druckaufbau die Verschlüsse der Kammer durchlässig und dadurch Radioaktivität freigesetzt werden könnte. Das BfS hat deshalb vorsorglich beschlossen, die Abdichtung der Kammer zu verstärken. Zu diesem Zweck soll vor dem bisherigen, bereits einige Jahrzehnte alten Verschluss eine zweite Barriere aus Sorel-Beton errichtet werden. Diese soll bei einem Löserfall eine Freisetzung von Radioaktivität verhindern. Einen entsprechenden Antrag wird das BfS in den kommenden Tagen bei der zuständigen bergrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) stellen. Der Zugang zu den beeinträchtigten Bereichen wurde für das Personal derweil eingeschränkt.

Mittel- und langfristig soll die Kammer so stabilisiert werden, dass ein Einbrechen bis zur endgültigen Schließung der Asse ausgeschlossen werden kann. Denkbar ist beispielsweise die Verfüllung der beschädigten Kammer. Entscheidend für das weitere Vorgehen ist jedoch eine grundlegende gebirgsmechanische und radiologische Bewertung der Situation vor Ort. Das BfS hat das Institut für Gebirgsmechanik (IFG) bereits mit einer Bewertung der gebirgsmechanischen Situation beauftragt. Mit ersten Abschätzungen ist Ende Januar zu rechnen. Das Institut für Sicherheitstechnologie (ISTEC) wurde indes mit einer grundlegenden radiologischen Bewertung beauftragt. Hierbei sind die langfristigen Stilllegungsoptionen für die Asse, bei der beispielsweise auch die Rückholung der oder Teile der Abfälle geprüft werden, zu berücksichtigen.

Stand: 14.01.2009

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