Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Erläuterung zu missverständlichen Pressemeldungen

Anlässlich missverständlicher Pressemeldungen zum neuen Verfahren mit den Zutrittswässern in der Schachtanlage Asse II erläutert das Bundesamt für Strahlenschutz:

  • Der neue Betreiber der Schachtanlage Asse II, das Bundesamt für Strahlenschutz beabsichtigt, ausschließlich Zutrittswässer in das Bergwerk Mariaglück zu verbringen, die aus dem Grundwasser um den Salzstock der Asse stammen. Die Verbringung von Laugen, die innerhalb der Schachtanlage anfallen und mit den eingelagerten radioaktiven Abfällen in Kontakt gekommen sein könnten, schließt das BfS definitiv aus. Das BfS führt dazu ein neues Verfahren ein, damit die unbedenklichen Zutrittswässer kontinuierlich in höher liegende Schachtbereiche gepumpt und dort zur Freimessung in Behältern gesammelt werden. Dieser Bereich wird mit Frischluft versorgt, damit die Aufnahme von Tritium durch die Grubenluft so gering wie möglich ist.
  • Die zu verbringenden Zutrittswässer enthalten deshalb Tritium nur noch in vernachlässigbaren Konzentrationen. Das BfS hat sich zum Ziel gesetzt, einen Wert von 40 Bq/l nicht zu überschreiten.
  • Die Wässer sollen in das Bergwerk Mariaglück verbracht werden. Ein Kontakt mit der Bevölkerung wäre nur in dem unwahrscheinlichen Fall möglich, wenn sie praktisch unverzögert aus dem Bergwerk in das für Landwirtschaft und Ernährung genutzte lokale Grundwasser gelangten, da Tritium mit 12 Jahren Halbwertzeit schnell zerfällt.
    Selbst für diesen Fall und unter extrem pessimistischen Annahmen (zum Beispiel, dass der Zerfall der Radionuklide unberücksichtigt bleibt) würde eine dadurch verursachte Strahlenexposition für Säuglinge als der empfindlichsten Personengruppe deutlich unterhalb 0,001 % der mittleren natürlichen Strahlenbelastung (Exposition) bleiben.
Stand: 08.01.2009

© Bundesamt für Strahlenschutz