Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kriterienbericht Zwischenlager - Kriterien zur Bewertung potentieller Standorte für ein übertägiges Zwischenlager für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse

Im Rahmen des vom BfS in 2009 durchgeführten Optionenvergleichs wurde die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II als die derzeit bestmögliche Stilllegungsvariante ermittelt. Das derzeitige Konzept der Rückholung sieht vor, die unter Tage geborgenen und in Spezialcontainern nach über Tage verbrachten Abfälle standortnah zu konditionieren und für den Transport in ein annahmebereites Endlager bereitzustellen. Hierfür ist ein entsprechendes Zwischenlager nebst Konditionierungsanlage zu planen und zu errichten. Die zu errichtenden übertägigen Anlagen umfassen ein Pufferlager, eine Konditionierungsanlage, ein Zwischenlager sowie alle erforderlichen Infrastrukturbereiche und Einrichtungen der Anlagensicherung.

Für die zu errichtenden Anlagen ist im Zuge des Planungsprozesses durch das BfS ein geeigneter Standort unter der Bedingung einer längerfristigen Nutzung des Standortes auszuwählen. Potenzielle Standorte müssen dabei verschiedenen technischen und rechtlichen Anforderungen genügen. Um einen geeigneten Standort auswählen zu können, sind vorab Kriterien und Bewertungsgrößen zu definieren. Nur so kann ein transparentes und objektives Auswahlverfahren gewährleistet werden.

Der hier vorliegende Bericht beschreibt die bei der Standortauswahl anzuwendenden Kriterien sowie das zur Anwendung kommende Bewertungsverfahren. Die Kriterien werden verschiedenen Beurteilungsfeldern zugeordnet. Die Charakterisierung potenzieller Standorte erfolgt anhand der Kriterien mit Hilfe von Bewertungsgrößen. Aus einem kriterienbezogenen Paarvergleich der Standorte werden Rangfolgen in den Beuteilungsfeldern bestimmt. Aus den Rangfolgen in den Beurteilungsfeldern wird eine Gesamtrangfolge ermittelt.

Ersteller: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Stand: 28.02.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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