Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Asse II - Maßnahmen und Perspektiven

Asse II - Maßnahmen und Perspektiven Asse II - Maßnahmen und Perspektiven

Im Januar 2010 stellte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) das Ergebnis des Optionenvergleichs zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II vor: Die Rückholung aller radioaktiven Abfälle ist nach derzeitigem Kenntnisstand die beste Stilllegungsoption, weil nur für die Rückholung der Nachweis der Langzeitsicherheit für künftige Generationen erbracht werden kann. Die Broschüre "Asse II - Maßnahmen und Perspektiven" stellt Sicherheitsmaßnahmen, Probephase und Rückholungsplanung vor.

Stand: 10.01.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz