Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Faktenerhebung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II - Hier: Auswertung vorhandener Unterlagen zur Einlagerung der Abfallgebinde in den ELK

Im Rahmen der Planung der Rückholung ist es von großer Bedeutung, möglichst genaue Kenntnisse zu den Einlagerungskammern (ELK) und den sich darin befindenden radioaktiven Abfällen zu besitzen. Um dies zu erreichen wird derzeit eine in drei Schritten ablaufende Faktenerhebung durchgeführt, welche Kenntnisdefizite durch Untersuchung von zwei ausgewählten Einlagerungskammern deutlich reduzieren soll. Im Rahmen der Faktenerhebung werden verschiedene Fotoaufnahmen, Unterlagen der Markscheiderei der Asse-GmbH, sowie die Datenbank Assekat, in denen Informationen zu den Einlagerungsbereichen enthalten sind, ausgewertet bzw. miteinander in Verbindung gesetzt.

Der vorliegende Bericht fasst die derzeit bekannten Informationen zu jeder einzelnen Einlagerungskammer zusammen und enthält eine Auswahl von Fotos zu den jeweiligen Einlagerungskammern. Im Anhang zu dem Bericht sind alle den Einlagerungskammern zugeordneten Fotos mit Beschreibung aufgeführt.

Ersteller/-in: DMT GmbH & Co. KG

Stand: 21.07.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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