Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Faktenerhebung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II - Hier: Bewertung einer vorzeitigen Rückholung der Abfälle aus ELK 7/725

Im Rahmen der Diskussion von Beschleunigungspotentialen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II wurde auf dem Fachworkshop Asse: Beschleunigung der Rückholung eine vorzeitige Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der heute schon zugänglichen Einlagerungskammer (ELK) 7/725 vorgeschlagen. In dem vorliegenden Bericht wird diese Möglichkeit analysiert und bewertet.

Ersteller/-in: DMT GmbH & Co. KG

Stand: 12.03.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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