Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Sachstand zu Möglichkeiten der Entsorgung von in der Schachtanlage Asse II vorkommenden radioaktiv kontaminierten Salzlösungen

Dieser Bericht beschreibt den Sachstand zu möglichen Entsorgungswegen für die radioaktiv kontaminierten Salzlösungen, die sich in der Schachtanlage Asse II im Schachtsumpf des Schachtes 2 und vor der Einlagerungskammer 12 auf der 750-m-Sohle befinden. Die Beseitigung der Salzlösungen ist notwendig, damit in den genannten Bereichen die im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen nötigen Arbeiten durchgeführt werden können.

Stand: 12.09.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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