Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II - Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 725- und 750-m-Sohle - Arbeitspaket 04: Kriterienkatalog und Bewertungsmaßstäbe

In der vorliegenden Unterlage werden Kriterienkatalog, Bewertungsmaßstab und Bewertungsalgorithmus zur Bewertung von Verfahrensschritten zur Auswahl geeigneter Konzeptvarianten zur Rückholung der radioaktiven Abfälle beschrieben. Dieser Mechanismus bildet die Grundlage für die Bewertung der im weiteren Verlauf des Vorhabens auszuarbeitenden Varianten. Im Ergebnis der weiteren technischen Ausarbeitung (Arbeitspaket 06, Arbeitspaket 08) wird die Vorgehensweise überprüft und erforderlichenfalls angepasst (Arbeitspaket 07, Arbeitspaket 09).

Ersteller/-in: Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung ("Arge KR")

Stand: 30.08.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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