Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Konzeptplanung für einen weiteren Schacht - Variantenvergleiche

Laut Optionenvergleich zur Schließung der Schachtanlage Asse II stellt die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse nach derzeitigem Kenntnisstand unter dem Aspekt der Langzeitsicherheit die beste Stilllegungsoption dar. Mit der Änderung des Atomgesetzes ist die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II rechtlich verankert. Um die Rückholung aller Gebinde unter den bestehenden Randbedingungen der Schachtanlage (Seilfahrten und Bewetterung im Schacht Asse 2) unter Berücksichtigung sicherheitlicher Aspekte ausführen zu können, ist nach derzeitigem Stand ein weiterer Schacht (Schacht Asse 5) unabdingbar.

Auf Basis der Vorgaben des Sicherheits-und Nachweiskonzeptes sowie Vorgaben des Auftraggebers wurden im folgenden Variantenvergleiche zur Ausgestaltung des Schachtes Asse 5 durchgeführt, mit dem Ziel, bevorzugte Varianten zu erarbeiten und deren Einfluss auf die bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit darzulegen.

Ersteller: DMT GmbH & Co. KG, K-UTEC AG Salt Technologies, Thyssen Schachtbau GmbH

Stand: 19.07.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz