Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Schachtanlage Asse II: Konzeptplanung für einen weiteren Schacht - Ermittlung gebirgsmechanischer Parameter an Kernprobenmaterial aus der Erkundungsbohrung Remlingen 15

Als Ergebnis des Optionenvergleichs ist die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Für eine Rückholung ist ein weiterer Schacht unabdingbar. Um die Planungen für den neuen Schacht auf eine breite und fundierte Datenbasis stützen zu können, wurde eine geowissenschaftliche Erkundungsbohrung durchgeführt.

Mit Hilfe dieser Erkundungsbohrung sollte der mögliche Schachtstandort umfassend erkundet werden. Die dabei gewonnenen Daten dienen dabei der Charakterisierung des Gebirgsaufbaus am ausgewählten Standort. Wesentliche Informationen und Daten für die erforderlichen Nachweisführungen zur Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit und zur Bemessung des zu errichtenden Bauwerkes werden dadurch gewonnen.

Neben der geologischen Bearbeitung bestand eine wichtige Zielsetzung in der vollständigen gebirgs- und gesteinsmechanischen Charakterisierung der in der Bohrung Remlingen 15 angetroffenen Schichtenfolge. Dafür wurden umfangreiche Laboruntersuchungen mit Bestimmung gebirgsmechanischer Parameter an Probenmaterial aus dem Deckgebirge und dem Salinar durchgeführt.

Ersteller/-in: Institut für Gebirgsmechanik GmbH (IFG) Leipzig

Stand: 05.03.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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