Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Faktenerhebung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II - Schritt 1: Entwurfsplanung zum Anbohren der ELK 12/750 von der 700-m-Sohle

Für die Durchführung der Faktenerhebung wurden die ELK 7/750 und ELK 12/750 ausgewählt. Seit 2012 wird die ELK 7/750 über verschiedene Bohrungen von der 750-m-Sohle aus erkundet. Die ELK 12/750 sollte nach den ursprünglichen Planungen ebenfalls von der 750-m-Sohle aus erkundet werden. Dieses Erkundungsort steht aus verschiedenen betrieblichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Weitere Erkundungsstandorte zum Anbohren der ELK 12/750 im Rahmen der Faktenerhebung Schritt 1 stehen auf der 750-m-Sohle nicht zur Verfügung. Der vorliegende Bericht zur Entwurfsplanung beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur Erkundung der ELK 12/750 von einem Erkundungsstandort auf der 700-m-Sohle aus. Hierbei werden insbesondere die Aspekte zu Lage, Ausrichtung und Größe eines geeigneten Erkundungsstandortes, geeigneter maschinentechnischer Ausrüstung und bohrtechnischer Verfahren, erforderlicher strahlenschutztechnischer Ausrüstung, geophysikalischer und geotechnischer Messtechnik, erforderlicher infrastruktureller Einrichtungen zur Sicherstellung der wettertechnischen und elektrotechnischen Anforderungen sowie Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz betrachtet.

Ersteller/-in: DMT GmbH & Co. KG

Stand: 05.12.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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