Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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3. Zwischenbericht - Prüfung der Eignungsfähigkeit vorhandener Techniken

Im Rahmen der Studie werden die Eignungsfähigkeit und der Entwicklungsbedarf von Gerätschaften/Werkzeugen für den Einsatz in der Schachtanlage Asse II in mehreren Arbeitspaketen (AP) untersucht. In diesem 3. Zwischenbericht wird die Eignungsfähigkeit der auf dem Markt vorhandenen Maschinentechnik für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II untersucht und anhand nachvollziehbarer Kriterien bewertet.

Die Anforderungen an die Maschinentechnik orientieren sich an den speziellen Randbedingungen der Schachtanlage Asse II. Für den vorliegenden Bericht sind die maßgeblich anzunehmenden Begebenheiten der Schachtanlage Asse II in sogenannten Fallkombinationen herausgearbeitet. Anhand eines nachvollziehbaren Bewertungssystems wird ermittelt, welche Maschinentechnik für unterschiedliche Situationen beziehungsweise Fallkombinationen geeignet ist. Als Grundlage hierfür dient unter anderem die bereits in AP 1 dieser Studie erarbeitete Geräteliste, die Erfahrungen aus den Vorversuchen (AP 2a) sowie Fachgespräche mit Geräteherstellern und branchenspezifische Informationen, die unter anderem aus den Bereichen Bergbau und Salzgewinnung stammen. Die Ergebnisse aus AP 3 stellen die Grundlage für das folgende AP 5 dar.

Ersteller/-in: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Technologie und Management des Rückbaus kerntechnischer Anlagen (TMRK)

Stand: 30.10.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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