Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Sachstandsbericht Hydrogeologie

Gegenstand des vorliegenden Berichts ist die Darstellung der hydrologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Deckgebirge, wie sie sich aus der Standortüberwachung ergeben. Die primäre Zielsetzung ist dabei die Kompilation der verfügbaren Daten und die Identifikation von eventuellen Informationslücken. Die Synthese der Informationen zu einem oder mehreren konzeptuellen Modellen für die hydrogeologischen Verhältnisse im Deckgebirge ist nicht Ziel des vorliegenden Berichts. Die Interpretation der Daten beschränkt sich entsprechend auf Plausibilitätsprüfungen, wobei die Abgrenzung gegen die ersten Schritte der Entwicklung eines Konzeptmodells nicht immer scharf ist.

Dargestellt werden die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der vom vorherigen Betreiber (HMGU) erhobenen hydrologischen und hydrogeologischen Daten im Deckgebirge der Salzstruktur Asse für den Zeitraum von 10 Jahren, der die hydrologischen Jahre 2002 bis 2011 umfasst (Daten von 2012 als Anhang). Diese Daten werden zudem in Bezug gesetzt zu den Ergebnissen des von 1968 bis 1994 durchgeführten "Hydrogeologischen Forschungsprogramms Asse" und der daran anschließend durchgeführten hydrologischen und hydrogeologische Standortüberwachung im Umfeld der Schachtanlage Asse II.

Ersteller-/in: AF-Consult Switzerland AG, Baden (Schweiz)

Stand: 27.08.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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