Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Monitoringbericht - Füllort Schacht 2 auf der 750-m-Sohle - Arbeitsbericht des Teilbereichs Standortüberwachung 2013

ln der Gefährdungsanalyse der Asse-GmbH ist der gegenwärtige Zustand des Füllorts Schacht 2 (750-m-Sohle) beschrieben und die erhebliche Schädigung dokumentiert. Aus diesem Grund wurde vom Teilbereich Standortüberwachung ein umfangreiches Monitoringprogramm - zur Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit - erstellt, welches im Kapitel 4 der gebirgsmechanischen Stellungnahme beschrieben ist. Im Zuge der Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen wird das Monitoringprogramm bis zum planmäßigen Abwerfen des Füllortes Schacht 2 (750-m-Sohle) durchgeführt.

Die vorliegende Unterlage zeigt die aktuellen wesentlichen Entwicklungen von Anfang Juni 2013 bis Mitte August 2013 anhand der Messergebnisse und Beobachtungen zu Firstkontrollbohrungen, Gipsmarken, Firstnivellement und Konvergenzmessstrecken. Hierzu sind die bis zum Berichtsstand umgesetzten Instrumentierungsmaßnahmen im Anhang 1 skizziert. Ergänzend erfolgt eine Erweiterung des Monitoringprogramms um den Bereich des Schachts 2 von der Bühne Füllort 750-m-Sohle bis zur Buchtholzbühne. Im nordwestlichen Füllortbereich wurde eine Rissstruktur mit Abschalungen bzw. potentiellen Lösern im Umfeld erkannt, dort wurde die Firstkontrollbohrung 750/21 neu erstellt. Auf Grundlage der Messergebnisse werden Teilsanierungsmaßnahmen für eine weitere, ggf. auch eingeschränkte Nutzung, empfohlen.

Ersteller/-in: Asse-GmbH

Stand: 27.08.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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