Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Radiologische Basisdaten

Der Zweck der vorliegenden Unterlage ist die Schaffung einer Datenbasis für radiologische Betrachtungen im Rahmen von Abschirmberechnungen, Kollektivdosisbestimmungen, Ausbreitungsberechnungen gemäß § 47 StrlSchV sowie Störfallbetrachtungen gemäß § 49 StrlSchV. Die Daten dienen als Grundlage für die Bestimmung

  • von Quelltermen für Ableitungen und Freisetzungen,
  • von Gammaquellstärken für die Direktstrahlung (beinhaltet auch die gestreute Strahlung / Skyshine)
  • des mittleren und abdeckenden Aktivitätsinventars eines Einzelgebindes für Störfallbetrachtungen,
  • der mittleren und maximalen Dosisleistung an der Oberfläche eines Einzelgebindes für die Auslegung der Direktstrahlung und zur Ermittlung von Individual- und Kollektivdosen.

Die Ermittlung der Nuklidvektoren bzw. der Aktivitäten erfolgt lagerkammerspezifisch. Als Bezugszeitpunkt für die Datenbasis wurde der mögliche Startzeitpunkt der Rückholung und der Konditionierung am 01.01.2019 genommen. Als möglicher Startzeitpunkt der Rückholung und der Konditionierung wurde der seinerzeit der frühest denkbare Zeitpunkt für die Fertigstellung des Zwischenlagers gewählt. Dieser der Studie zugrundegelegte Startzeitpunkt ist aus heutiger Sicht unrealistisch. Es musste jedoch ein konservativer (früher) Zeitpunkt gewählt werden, da nur so die Aktivität der Abfälle nicht unterschätzt wird.

Ersteller/-in: STEAG Energy Services GmbH

Stand: 31.05.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz