Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Faktenerhebung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Schritt 2 – Konzeptplanung - 1. Teilbericht: Prozessablauf

Teilbericht zu Prozessen und Abläufen beim probeweise Öffnen der Einlagerungskammern 7 und 12

Im Oktober 2013 legte die DMT GmbH & Co. KG einen Bericht vor, der die Prozesse und Abläufe von Schritt 2 der Faktenerhebung beschreibt. In Schritt 2 der Faktenerhebung sollen die Einlagerungskammern 7 und 12 probeweise geöffnet werden. Das dreistufige Verfahren zur Faktenerhebung hatte das Bundesumweltministerium 2010 gemäß der damaligen Rechtslage festgelegt. Schritt 2 dient dabei

  • der Bestimmung des Anteils an fernbedienbaren Arbeitsabläufen,
  • der Untersuchung der Kammerdecken und Wände sowie der Bewertung der Kammerstandsicherheit,
  • der Bestimmung der Feuchtigkeitsverteilung und des Lösungsspiegels in den Einlagerungskammern und
  • der Untersuchung des tatsächlichen Zustandes der Abfallgebinde.

Der vorliegende Bericht "Konzeptplanung 1. Teilbericht: Prozessablauf" dokumentiert einen Teil der bereits abgeschlossenen Planungsarbeiten zu Schritt 2 der Faktenerhebung. Die Planungsarbeiten für die Schritte 1 bis 3 der Faktenerhebung wurden 2010 vom BfS an die DMT GmbH & Co. KG vergeben.

Nach der Evaluierung der Faktenerhebung und der Vorgehensweise zur Rückholung sollen die Schritte 2 und 3 der Faktenerhebung entfallen. Die Planungsarbeiten sind eingestellt worden und werden bis zum Stand der Einstellung dokumentiert.

Stand: 11.07.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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