Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Kriterienkatalog zur Standortidentifikation für ein Zwischenlager

Nach § 9a Abs. 3 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) hat der Bund Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Zuständig für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 AtG das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 05.11.2008 ist die Zuständigkeit für den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II mit Wirkung vom 01.09.2009 an das BfS übergegangen.

Im Rahmen eines Optionenvergleiches hat das BfS für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II drei Stilllegungsoptionen bewertet (Rückholung der Abfälle, Umlagerung der Abfälle und die Vollverfüllung der Schachtanlage). Im Ergebnis des Optionenvergleiches stellt die vollständige Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II nach derzeitigem Kenntnisstand die beste Stilllegungsoption dar.

Das Konzept der vollständigen Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sieht vor, die unter Tage geborgenen und in Spezialcontainern nach über Tage verbrachten Abfälle zu konditionieren und für den Transport in ein annahmebereites Endlager bereitzustellen. Hierfür ist ein entsprechendes Zwischenlager (inklusive Konditionierungsanlage) zu errichten. Das BfS ist auch für die Standortsuche für das Zwischenlager verantwortlich. In diesem Dokument werden die Kriterien zusammengestellt, mit welchen eine einheitliche Untersuchung von potentiellen Standortarealen möglich ist.

Ersteller/-in: Steag Energy Services GmbH

Stand: 24.01.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz