Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kriterienbericht für Bewertung der Probephase vorgelegt

BfS wertet Ergebnisse der Probephase transparent und nachvollziehbar aus

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 9. Januar 2012 im Rahmen einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) seinen Kriterienbericht vorgelegt. Damit sollen die Ergebnisse der Probephase (Faktenerhebung) für die Rückholung der Abfälle aus dem Endlager Asse bewertet werden. Ziel des Kriterienberichts ist es, die Grundlagen für die Bewertung der Ergebnisse aus der Probephase transparent und nachvollziehbar darzustellen. Der Kriterienbericht enthält alle Entscheidungsgrundlagen, die erforderlich sind, um zu bewerten, ob die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse möglich ist oder nicht.

Hierzu hat das BfS die erforderlichen Kriterien abgeleitet und in diesem Bericht dargestellt. Die Bewertungskriterien sind in den folgenden drei Beurteilungsfeldern zusammengefasst:

In einem mehrstufigen Bewertungsverfahren werden auch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Beurteilungsfeldern berücksichtigt.

Beurteilungsfeld „Strahlenschutz“

Im Beurteilungsfeld „Strahlenschutz“ werden die möglichen radiologischen Auswirkungen betrachtet und im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzziele bewertet. Prioritäres Kriterium ist die Einhaltung der in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Grenzwerte der Individualdosen für die Beschäftigten und die Bevölkerung. Diese dürfen bei der Rückholung nicht überschritten werden. Betrachtet werden außerdem das Gebot zur Minimierung der Strahlenbelastung wie auch die Gesamtdosis.

Dabei ist abzuwägen, ob der Nutzen der vorzunehmenden Tätigkeiten in einem akzeptablen Verhältnis zu den Strahlenrisiken steht und welche Möglichkeiten noch ergriffen werden können, um diese Risiken zu verringern.

Die vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass durch Maßnahmen des praktischen Strahlenschutzes die real auftretenden Gesamtdosen gegenüber den planerisch abgeschätzten Werten deutlich reduzierbar sind. Das BfS hält es für realistisch, eine Reduktion bei der Durchführung der Rückholung zu erreichen, um das Gesundheitsrisiko der Beschäftigten so weit wie anhand bisheriger Erfahrungen realistischerweise erreichbar zu reduzieren.

Beurteilungsfeld „Technische Machbarkeit“

Im Beurteilungsfeld „Technische Machbarkeit“ wird die Bewertung hinsichtlich der einzusetzenden Techniken, des möglichen Automatisierungsgrades sowie vorhandener Optimierungsmöglichkeiten vorgenommen. Im Ergebnis wird hierbei auch der tatsächliche Zeitbedarf ermittelt, der für das Bergen, Verpacken und Transportieren der Abfallgebinde notwendig ist.

Beurteilungsfeld „Bergbauliche Sicherheit“

Im Beurteilungsfeld „Bergbauliche Sicherheit“ werden die Kriterien betrachtet, die maßgeblich für die Bewertung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sind. Dies betrifft insbesondere den gebirgsmechanischen Zustand der Einlagerungskammern und das Vorhandensein von gefährlichen Gasen oder Stoffen.

Stand: 09.01.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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