Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Möglicher Standort für einen neuen Asse-Schacht

Bisher verfügt die Schachtanlage über einen Schacht für Frischluft, Personen und Material sowie über einen Notschacht, über den maximal drei Bergleute im Notfall gleichzeitig aus dem Bergwerk befördert werden können. Um den Strahlenschutz bei der Bergung der Abfälle zu verbessern und diese insgesamt zu beschleunigen, ist ein weiterer Schacht geplant. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat dazu 2010 die Arbeiten in Auftrag gegeben. Im ersten Schritt musste zunächst geprüft werden, ob es einen geeigneten Standort für den Bau eines neuen Schachtes gibt. Hierzu liegt nun das Gutachten vor.

Was ist der Inhalt des Gutachtens?

In dem Gutachten werden die Vorgehensweise, die Kriterien sowie die Ergebnisse zur Auswahl des Schachtstandorts dargestellt. Es wird ein Standort vorgeschlagen, der etwa 500 Meter östlich vom bisherigen Hauptschacht 2 liegt. Ob dieser Standort geeignet ist, muss mit Probebohrungen festgestellt werden. Erst nach der Auswertung der Probebohrung kann abschließend entschieden werden, ob der Schacht an diesem Standort gebaut werden kann.

Was sind die Vorteile eines neuen Schachtes?

Der neue Schacht würde die Situation für die Rückholung deutlich verbessern. Insbesondere könnte die gesamte Zu- und Abfuhr von Frischluft (Wetterführung) erneuert werden. Die Abfälle würden nur noch im Abluftstrom nach über Tage gefördert. Auch könnten insgesamt größere Mengen Frischluft in das Grubengebäude geleitet werden. Für den neuen Schacht ist ein größerer Durchmesser vorgesehen, so dass sich zudem die Förderkapazität deutlich erhöhen würde. Die Anzahl der Beschäftigten und der Geräte, die gleichzeitig untertage eingesetzt werden müssen, könnte damit erhöht werden: Damit würde sich die Rückholung beschleunigen lassen. Insgesamt würde der neue Schacht eine deutlich bessere Betriebssicherheit gewährleisten.

Wie sind die nächsten Schritte, die nun folgen?

Mit der Festlegung auf einen Standort für eine erste Probebohrung können die konkreten Arbeiten aufgenommen werden. Zunächst muss ein Betriebsplan für die Schachtvorbohrung beim Bergamt zur Genehmigung eingereicht werden. Parallel hierzu werden die Bohrarbeiten ausgeschrieben. Wenn die Genehmigung vorliegt, kann der Bohrplatz eingerichtet und mit den Bohrarbeiten begonnen werden. Bei den Bohrarbeiten werden auch geophysikalische Messungen ausgeführt, damit mehr über den Untergrund festgestellt werden kann.

Kann die Sicherheit des Bergwerkes durch die Bohrarbeiten gefährdet werden?

Das muss ausgeschlossen werden. Bei den Bohrarbeiten wird keine Verbindung zum bestehenden Bergwerk hergestellt. Es werden Sicherheitsabstände eingehalten und die Bohrung wird in wasserführenden Horizonten abgedichtet. Auch die abgesoffenen Schächte 1 und 3 sind durch solche Sicherheitspfeiler vom Grubengebäude der Schachtanlage Asse 2 getrennt. Die Bergbauerfahrung mit diesen abgesoffenen Schächten zeigt, dass große Sorgfalt aufgrund der starken Wasserführung des Deckgebirges notwendig ist.

Der mögliche Standort für den neuen Schacht liegt in einem besonderem Landschaftsschutzgebiet (FFH). Verbietet sich dort nicht ein derartiger Bau?

Leider lassen die sehr schwierigeren geologischen und anlagenspezifischen Bedingungen einen anderen Standort für einen Schacht kaum zu. Mit dem Ergebnis der Voruntersuchung existiert ein Zielkonflikt, der nun von den zuständigen Genehmigungsbehörden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens abgewogen werden muss. Auf der einen Seite fordert der derzeitige Kenntnisstand über den Zustand der Schachtanlage eine zügige Rückholung der radioaktiven Abfälle, auf der anderen Seite können obertägige naturschutzfachliche Schutzziele durch das FFH-Gebiet betroffen sein.

Stand: 06.07.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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