Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kriterien zur Bewertung der Ergebnisse der Faktenerhebung

Öffentlichkeit an Bewertungsmaßstäben zur Probephase beteiligt - Strahlenschutz, technische Machbarkeit und bergbauliche Sicherheit haben entscheidende Rolle

Wie schon bei der Entwicklung der Kriterien des Optionenvergleichs zur sicheren Schließung des Endlagers Asse II im Herbst 2009 beteiligt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Öffentlichkeit auch bei der Aufstellung der Bewertungsmaßstäbe der Probephase (Faktenerhebung). Bevor die erste Einlagerungskammer angebohrt wird, stellt das BfS seinen Kriterienbericht öffentlich zur Diskussion. Mittels dieses Berichtes sollen die Ergebnisse der dreistufigen Probephase bewertet werden.

Fakten über den Zustand von Kammern und Abfällen anhand vorher festgelegter Kriterien bewerten

Um herauszufinden, mit welcher Strahlenbelastung bei der Rückholung gerechnet werden muss, haben sich das Bundesumweltministerium und das BfS dafür entschieden, in einer Probephase ausgewählte Einlagerungskammern anzubohren, zu öffnen und probeweise Abfälle zu bergen. Um ein nachvollziehbares Verfahren sicherzustellen, werden die dabei gewonnenen Fakten über den Zustand von Kammern und Abfällen anhand vorher festgelegter Kriterien bewertet.

Hierzu hat das BfS die erforderlichen Kriterien abgeleitet und in diesem Bericht dargestellt. Die Bewertungskriterien sind in den folgenden drei Beurteilungsfeldern zusammengefasst:

Grundsätzlich werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Beurteilungsfeldern berücksichtigt.

  • Im Beurteilungsfeld „Strahlenschutz“ werden die möglichen radiologischen Auswirkungen betrachtet und im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzziele bewertet. Aus Sicht des BfS ist die Rückholung nicht mehr gerechtfertigt, wenn sich in der Probephase herausstellt, dass die Gesamtstrahlendosis für Beschäftigte wesentlich überschritten werden, die beim Rückbau kerntechnischer Anlagen in Deutschland bisher aufgetreten sind. Davon unberührt gilt die Maxime, Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren und auszuschöpfen.
  • Im Beurteilungsfeld „Technische Machbarkeit“ wird die Bewertung hinsichtlich der einzusetzenden Techniken, des möglichen Automatisierungsgrades sowie vorhandener Optimierungsmöglichkeiten vorgenommen. Im Ergebnis wird hierbei auch der tatsächliche Zeitbedarf ermittelt, der für das Bergen, Verpacken und Transportieren der Abfallgebinde notwendig ist.
  • Im Beurteilungsfeld „Bergbauliche Sicherheit“ werden die Kriterien betrachtet, die maßgeblich für die Bewertung des Arbeitsschutzes und der Arbeitsicherheit sind. Dies betrifft insbesondere den gebirgsmechanischen Zustand der Einlagerungskammern und das Vorhandensein von gefährlichen Gasen oder Stoffen.

BfS stellt Kriterienbericht öffentlich zur Diskussion

Der hier veröffentlichte Berichtsentwurf stellt eine Diskussionsgrundlage dar, zu der beim BfS Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge eingebracht werden können.

Die Asse 2 Begleitgruppe (A2B), die als Interessenvertretung der Asse-Region die Schließung des Endlagers kritisch begleitet, hat den Kriterienbericht genauso erhalten wie die Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO), der wissenschaftliche Beirat der A2B.

Kriterienbericht zur Probephase (Faktenerhebung)

Stand: 07.02.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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