Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Abschlussbericht 3D-Seismik

Im Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung der Schachtanlage Asse II ist vorgesehen, dreidimensionale seismische Messungen zur Verbesserung der vorhandenen Kenntnisse über die Schachtanlage durchzuführen. Ziel der geplanten seismischen Untersuchung ist eine möglichst genaue und hoch auflösende Darstellung der geologischen Struktur, insbesondere der Deckgebirgsstruktur und der dortigen Auflockerungszonen, die die Informationsgewinnung über mögliche Zutrittswege der in der Schachtanlage festgestellten Lösungszutritte ermöglichen soll.

Für die 3D-seismischen Messungen sollten in einer Vorplanung („Designstudie“) die Messparameter bestimmt werden, die diese Zielstellung am besten erfüllen. Anders als bei einer Vorplanung üblich sollten die theoretisch zu erwartenden Ergebnisse ausgewählter Optionen, insbesondere die Unsicherheiten und Probleme, zusätzlich mit Hilfe von Modellrechnungen in der Vorplanung untersucht werden. Die technische und reale Durchführbarkeit einer derartigen Messung im Gebiet Asse sollte im Vorfeld überprüft werden. Die Kosten der ausgewählten Messoptionen sollten abgeschätzt werden.

Abschlussbericht 3D-Seismik mit Anhängen


Stand: 24.05.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz