Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Faktenerhebung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem Endlager Asse

Schritt 1: Untersuchungskonzept zum Anbohren der Einlagerungskammern 7/750 und 12/750

Die dreistufige Faktenerhebung soll noch bestehende Unsicherheiten und Kenntnisdefizite für eine Rückholung des radioaktiven Abfalls aus der Schachtanlage Asse II beseitigen. Das vorgelegte Untersuchungskonzept ist Bestandteil des ersten Schrittes zur Faktenerhebung: Anbohren ausgewählter Einlagerungskammern. Mit der Bohrerkundung wird der Zustand in den ausgewählten Kammern, des umgebenden Gebirges sowie des Kammerverschlusses untersucht.

Stand: 14.04.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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