Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Studie zur Rückholung mittelaktiver Abfälle aus der Asse

Technisch wäre die Rückholung der rund 1.300 Gebinde mit mittelaktiven Abfällen (MAW) aus der Schachtanlage Asse II möglich. Die Dauer der rein technischen Maßnahmen wird auf fünf Jahre geschätzt. Das ist das Ergebnis der Studie „Möglichkeit einer Rückholung der MAW Abfälle aus der Schachtanlage Asse“, die Bundesumweltminister Sigmar Gabriel am 29. Oktober 2008 vorgestellt hat. Die Studie wurde von den Energiewerken Nord in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erarbeitet.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Das BfS und die Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) haben die Studie zur Rückholung der mittelaktiven Abfälle bewertet. Die Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass auf der Basis der beschriebenen Techniken und Varianten und unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Annahmen eine Bergung der radioaktiven Abfälle aus der MAW-Kammer grundsätzlich technisch machbar ist. Nach Auffassung von BfS und AGO überschätzen die Gutachter die bei einer Rückholung entstehende Strahlenbelastung von Mitarbeitern und Bevölkerung systematisch.

Eine Rückholung der MAW-Abfälle ist zu rechtfertigen, wenn sich dadurch eine bei einem Störfall von den MAW-Abfällen ausgehende Gefahr beseitigen lässt. Die für eine abschließende Einschätzung notwendige Störfallanalyse lag jedoch nur unvollständig als Entwurf vor. Die Bewertung, ob eine Rückholung der MAW-Abfälle zu rechtfertigen ist, ist daher noch nicht abgeschlossen.

Unter dem Gesichtspunkt der Langzeitsicherheit ist eine Rückholung allein der MAW nicht zu empfehlen, da die für die Strahlenexposition der Bevölkerung wesentlichen Alpha-Strahler nur zu 8% in den MAW-Abfällen enthalten sind. 92% der in die Asse eingelagerten Alpha-Strahler sind in den schwachradioaktiven Abfällen (LAW) enthalten. Alphastrahlung wird bereits durch wenige Zentimeter Luft abgeschirmt und kann weder ein Blatt Papier noch die Haut des Menschen durchdringen. Gefährlich werden Alphastrahler, wenn man sie zu sich nimmt, etwa durch belastete Lebensmittel oder Wasser.

Studie

Stellungnahme der AGO

Die vorab in einer Stellungnahme veröffentlichten Positionen des BfS sind in der Stellungnahme der AGO enthalten.

Stand: 18.02.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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