Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Bewertungskriterien für die Stilllegung der Asse II

Um die bestmögliche Schließungsoption für die Asse zu finden, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Bewertungskriterien erarbeitet. Mit Hilfe dieser Kriterien hat das BfS in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beurteilt, welche der drei möglichen Optionen – Rückholung der Abfälle, Umlagerung der Abfälle oder Vollverfüllung der Schachtanlage – am besten geeignet ist, um die Asse sicher stillzulegen. Damit die Öffentlichkeit diesen Prozess transparent begleiten kann, macht das BfS die Kriterien im Internet zugänglich. Sie sind in dem Bericht „Kriterien zur Bewertung von Stilllegungsoptionen für das Endlager für radioaktive Abfälle Asse“ dargestellt.

Kriterien zur Bewertung von Stilllegungsoptionen für das Endlager für radioaktive Abfälle Asse

Zum Kriterienbericht und zur Pressemitteilung hat das BfS am 09. September eine Erläuterung verfasst:

Das BfS hat den Bericht zu den Bewertungskriterien für den Optionenvergleich zur Auswahl der bestmöglichen Stilllegungsoption für die Schachtanlage Asse II am 3. September 2009 veröffentlicht. Zu dem Bericht und der begleitenden Presseerklärung erläutert das Bundesamt:

Im Mai 2009 hat das BfS ein erstes Diskussionspapier veröffentlicht, in dem unterschiedliche Kriterien sowie ein Vorschlag für ein Bewertungsverfahren zur Diskussion gestellt worden sind. Zu dem Diskussionspapier sind Anregungen und Stellungnahmen von der Begleitgruppe Asse II, der Arbeitsgruppe Optionenvergleich und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingegangen. Diese Anregungen und Empfehlungen wurden zu großen Teilen bei der Überarbeitung des Diskussionspapiers berücksichtigt bzw. übernommen.

Die vom BfS vorgenommene Einbeziehung der Begleitgremien AG Optionenvergleich und Asse-Begleitgruppe bestand aus Konsultationen, bei denen von den Beteiligten Anregungen und Empfehlungen eingebracht werden konnten. Wie das BfS die Anregungen und Empfehlungen bei der Überarbeitung des Diskussionspapiers verwertet hat und welche Beiträge übernommen wurden, wird in einem separaten Kapitel in dem Kriterienbericht beschrieben (siehe Seiten 9 bis 20 des Berichts sowie Anlage 2). Es hat somit eine Abstimmung im Sinne einer Abfrage und Diskussion von Vorschlägen gegeben, aber keine Abstimmung im Sinne eines inhaltlichen Einvernehmens. Ein weiteres Missverständnis kann hinsichtlich der Aussage auftreten, dass die AGO das vom BfS gewählte Verfahren positiv bewertet. Diese Aussage bezieht sich lediglich auf das vom BfS vorgeschlagene Verfahren des verbal-argumentativ zu führenden Optionenvergleichs.

Auf einen besonderen Punkt ist hinzuweisen: Der Anregung der Begleitgruppe, die sogenannte Revidierbarkeit in den Katalog der Bewertungskriterien mit aufzunehmen, wurde von Seiten des BfS nicht gefolgt. Durch das von der Begleitgruppe Asse II als wichtig eingestufte Kriterium der Revidierbarkeit sollte bewertet werden, inwiefern die vorgesehene Stilllegungsoption zu späteren Zeitpunkten wieder „rückgängig gemacht“ werden kann. Danach könnte eine Revision der durchgeführten Schließungsoption beispielsweise dann notwendig werden, wenn sich der Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt und man dabei erkennt, dass die damals vorgesehenen Stilllegungsmaßnahmen nicht geeignet waren.

Aus Sicht des BfS ist das Kriterium der Revidierbarkeit nicht auf die Optionen im gleichen Maße anwendbar, da die Optionen „Umlagerung“ und „Vollverfüllung“ keine Rückholungsmöglichkeit beinhalten und die Option „Rückholung“ die Revidierbarkeit einer früheren Entscheidung zum Inhalt hat Für eine vergleichende Bewertung und demzufolge für einen Abwägungsprozess ist damit die „Revidierbarkeit“ nicht geeignet.

Unabhängig der festgelegten Kriterien ist vorgesehen, dass im Rahmen des Optionenvergleichs der Aspekt der Revidierbarkeit aufgegriffen und verbal-argumentativ diskutiert wird.

Stand: 15.01.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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