Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Diskussionspapier: Kriterien zur Bewertung der Stilllegungsoptionen

Um die verschiedenen Möglichkeiten zur Stilllegung der Asse miteinander zu vergleichen und so die optimale Stilllegungsoption zu finden, sind Kriterien notwendig. In einem ersten Entwurf hat das BfS diese Kriterien in einem Diskussionspapier zusammengestellt. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für die offene Diskussion, die in der Arbeitsgruppe Optionenvergleich wie auch in der Öffentlichkeit geführt werden soll. Ergebnis dieser Diskussion sollen die endgültigen Bewertungskriterien sein. Erst wenn der Diskussionsprozess abgeschlossen ist, soll der Vergleich der verschiedenen Stilllegungsoptionen durchgeführt werden.

Der vorliegende Entwurf enthält methodische Grundlagen und nennt verschiedene Aspekte, die im Optionenvergleich bewertet werden sollen. Dazu gehören unter anderem die Sicherheit während des Betriebs des Endlagers, die Langzeitsicherheit, die Machbarkeit und der Zeitbedarf der diskutierten Stilllegungsmaßnahmen. Als Messlatte sieht der Entwurf Kriterien wie die Folgen des Austritts radioaktiver oder chemotoxischer (chemisch giftiger) Stoffe, die technische Machbarkeit, aber auch die Akzeptanz in der Bevölkerung vor.

Damit die Suche nach der optimalen Stilllegungsoption transparent und nachvollziehbar abläuft, hat sich das BfS entschlossen, einen möglichen Kriterienkatalog bereits im Entwurfstadium zu veröffentlichen.

Diskussionspapier

Stand: 19.05.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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