Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Beprobung und Analyse von Salzlösungen und Salzen 2015 – Schachtanlage Asse II

Im Abstand von zwei Jahren werden in einem gegenüber dem Routinemessprogramm des betrieblichen Strahlenschutzes der Asse-GmbH erweiterten Untersuchungsprogramm (Charakterisierungsmessung) im Bundesamt für Strahlenschutz, Fachbereich SW, die Aktivitätskonzentrationen künstlicher und natürlicher Radionuklide in wässrigen Salzlösungen und Salzen aus der Schachtanlage Asse II analysiert. Ziel ist es, Veränderungen der Kontaminationssituation während des Offenhaltungsbetriebes der Schachtanlage Asse II rechtzeitig zu erkennen und bei Bedarf in geeigneter Weise, z. B. durch bauliche Maßnahmen oder Neufestlegung von Strahlenschutzbereichen, den Strahlenschutz sicherzustellen.

Im Rahmen des erweiterten Untersuchungsprogramms werden neben den routinemäßig überwachten Leitnukliden Cäsium-137 und Tritium (wobei auch andere Gammastrahler wie z. B. Cobalt-60 bei der routinemäßigen Überwachung aufgeführt werden, wenn sie nachgewiesen werden) alle relevanten Radionuklide mit möglichst niedrigen Nachweisgrenzen erfasst. Die Ergebnisse werden benötigt, um u. a. zu belegen, dass die Fokussierung der Routineüberwachung auf die genannten Leitnuklide gerechtfertigt ist. Die Ergebnisse werden darüber hinaus auch für Freigaben von Salzlösungen nach § 29 StrlSchV zur Verwertung oder Entsorgung herangezogen.

Ersteller: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Stand: 13.11.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz