Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Konvergenzmessungen in Grubenbauen der Schachtanlage Asse II

Zur Erfassung von Hohlraumverformungen im Grubengebäude der Schachtanlage Asse II werden seit 1991 in ausgewählten Strecken, z. B. Wendelstrecke und Abbaubegleitstrecken in der Südflanke, Konvergenzmessungen durchgeführt. Diese werden durch Längenänderungsmessungen in querschlägiger, streichender und vertikaler Richtung an ausgewählten Abbauen ergänzt. Hiermit werden an den drei zur Mineralgewinnung angelegten Baufeldern – Südflanke, Sattelkern und Nordflanke – sowie bis zum Jahr 2014 im Tiefenaufschluss die Verformungen erfasst. Die aus den Konvergenzmessungen berechneten Raten sind von erheblicher Bedeutung zur Bewertung der Gebrauchstauglichkeit von Infrastrukturräumen und Grubenräumen der Schachtanlage Asse II und werden im Rahmen von Monitoringberichten bewertet. Weiterhin werden die Konvergenzraten bei der Bilanzierung der vorhandenen Hohlräume berücksichtigt. [...]

Der vorliegende Bericht stellt eine Zusammenfassung aller bis zum Stand 31.12.2015 durchgeführten Konvergenzmessungen in den Strecken des Grubengebäudes der Schachtanlage Asse II dar. Die verwendeten Messsysteme und Messverfahren sind hier beschrieben und die von der Markscheiderei und Standortüberwachung erfassten Daten dokumentiert. Die Ergebnisse für das Jahr 2015 werden hinsichtlich des Verformungsverhaltens des Grubengebäudes bewertet. Hierzu werden auch Ergebnisse zu den Konvergenzmessungen in ausgewählten Abbauen auf der 490-, 511- und725-m-Sohle herangezogen.

Ersteller/-in: Asse-GmbH

Stand: 11.02.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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