Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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01. Monitoringbericht zu den Infrastrukturräumen auf der 700-m-Sohle

Die Umsetzung der geplanten Vorsorgemaßnahmen zur Minimierung der Konsequenzen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts (AÜL) in die Schachtanlage Asse II, sieht u. a. eine weitgehende Verfüllung der tieferen Grubenräume einschließlich der 725-m-Sohle und Teilen der 700-m-Sohle bis etwa 2023 vor. Dafür erfolgt sukzessive ein Rückzug auf die 700-m-Sohle, von der aus sowohl die erforderlichen Verfüllmaßnahmen, als auch das Lösungsmanagement der in den tieferen Sohlen, z. B. 725-und 750-m-Sohle anfallenden Lösungen abgewickelt werden. Des Weiteren ist von dort eine Verfüllung der Schächte 2 und 4 durch Abdichtungsbauwerke bis zur 700-m-Sohle geplant, im Fall eines AÜL sind Notfallmaßnahmen über die 700-m-Sohle einzuleiten.

Somit stellt die 700-m-Sohle einen wichtigen und zur Umsetzung der Vorsorge-bzw. Notfallmaßnahmen unverzichtbaren lnfrastrukturbereich dar. Daraus resultiert eine bedarfsmäßig lange Offenhaltung des lnfrastrukturbereichs. Dies erfordert umfangreiche Monitoring-bzw. Sanierungsarbeiten zur Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit in den entsprechenden Grubenräumen sowie eine Optimierung der Bewetterungs-und Fluchtwegsituation. [...] In der vorliegenden Unterlage erfolgt eine Bewertung der gegenwärtigen bergbaulichen, geologischen und gebirgsmechanischen Situation aufbauend auf dem Monitoringprogramm.

Ersteller/-in: Asse-GmbH

Stand: 20.10.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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