Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Januar 2014: Rückgang und Anstieg in kurzen Zeiträumen – Zutrittsraten bleiben stark schwankend

Die Grafik zeigt die zeitliche Entwicklung der Gesamtmenge der aufgefangenen Zutrittswässer im Abbau 3 und der Bohrung 119 auf der 658-Meter-Sohle und ihre Verteilung auf die beiden Auffangstellen für den Zeitraum 16.5.2013 bis 13.1.2014 Entwicklung der Zutrittswässer im Bereich der HauptauffangstelleDie Grafik zeigt die zeitliche Entwicklung der Gesamtmenge der aufgefangenen Zutrittswässer im Abbau 3 und der Bohrung 119 auf der 658-Meter-Sohle und ihre Verteilung auf die beiden Auffangstellen für den Zeitraum 16.5.2013 bis 13.1.2014

Die Schwankungen der Zutrittswässer halten an. Im Dezember 2013 gingen die im Schnitt gefassten Zutrittsmengen an der Hauptauffangstelle auf 658 Meter wieder unterhalb der Meldegrenze zurück und lagen im 7-Tage-Schnitt bei unter 10.000 Liter pro Tag. In der zweiten Januarwoche stiegen sie wieder über die obere Meldeschwelle von mehr als 11.100 Liter pro Tag an.

Eine Bewertung der Schwankungen ist derzeit schwierig. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Salzlösungszutritte wie in der Vergangenheit verlagern und es weitere oder neue Zutrittsstellen im Grubengebäude gibt, die unzugänglich, unbekannt und damit nicht erfasst sind.

Stand: 14.01.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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