Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stabilisierung Bereich vor der Einlagerungskammer 12 (Textfassung)

Damit die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gelingen kann, ist es notwendig das Bergwerk zu stabilisieren. Im Rahmen der Notfallvorsorge werden Resthohlräume in rund 80 ehemaligen Salzabbaukammern der Südflanke, die sogenannten Firstspalte, verfüllt.

Auch die Blindschächte, die einzelne Ebenen des Bergwerks unter Tage verbinden, müssen abgedichtet werden. Um den östlichen Rand des Bergwerks zu stabilisieren, müssen der Blindschacht 3 und daran angrenzende Firstspalte verfüllt werden. Diese Arbeiten sind aus Sicherheits- und Arbeitsschutzgründen nur möglich, wenn vorher der Bereich unterhalb von Blindschacht 3 vor der Einlagerungskammer 12 in 750 Metern Tiefe verfüllt wird. Dort befand sich eine Vertiefung mit kontaminierter Salzlösung.

Um den Sumpf abpumpen zu können, wurden in einem ersten Schritt Beobachtungs- und Drainageschächte gesetzt. So können später eventuell auftretende Salzlösungen unterhalb der Oberfläche beobachtet bzw. abgepumpt werden. Im März 2013 wurde die kontaminierte Salzlösung aus der Vertiefung vor der Kammer 12 in Sammelbehälter gepumpt. Sie wird später bei der Herstellung von Spezialbeton verwendet. Durch den Beton werden die radioaktiven Stoffe langfristig gebunden. Dieses Vorgehen wird durch eine neue gesetzliche Regelung, die "Lex Asse", ermöglicht.

Unmittelbar nach dem vollständigen Leeren des Sumpfes, erfolgte das Betonieren des Bereiches unter Ausnutzung des vorhandenen Streckengefälles. Ein Nachlaufen neuer Salzlösung in den Sumpf wird dadurch verhindert. Diese Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen.

Um im zweiten Schritt den Blindschacht verfüllen zu können, muss zunächst eine vorhandene Bohrung erweitert werden. Sie ist notwendig, um später den Bereich mit Frischluft zu versorgen. Danach wird auf die Sorelbetonschicht eine 80 cm starke Schalungsmauer errichtet. Der dahinterliegende Hohlraum wird über eine Leitung mit Beton verfüllt. Der Bereich vor der Mauer wird durch eine zweite, bis zu 60 cm starke Sorelbetonschicht verstärkt. Über eine circa 20 Meter lange Strecke wird ein neuer Zugang zum Blindschacht 3 gebaut um Arbeiten zum Entfernen der alten Einbauten, sowie von losem Salzgestein in den Wänden des Schachtes sicher durchführen zu können.

Die dann folgende Verfüllung ist notwendig, da es zwischen dem Blindschacht und den benachbarten ehemaligen Salzabbaukammern offene Verbindungen gibt. Sie müssen geschlossen werden, bevor in diesem Bereich Resthohlräume verfüllt werden können. Danach werden die Firstspalte verfüllt.

Diese Maßnahme behindert weder die Rückholung der Abfälle noch die Erkundung der Einlagerungskammer 12 im Rahmen der Probephase. Bei Bedarf kann der eingebrachte Sorelbeton problemlos wieder entfernt werden.

Stand: 09.08.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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