Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Vorbereitung der Probephase (Textfassung"

Textfassung des Videos "Vorbereitung der Probephase"

In die Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel wurden von 1967 bis 1978 rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. 

Das Bundesamt für Strahlenschutz, kurz BfS, hat 2009 die Betreiberschaft für die Anlage vom Bund übertragen bekommen. Gleichzeitig wurde im Atomgesetz festgelegt, die Anlage unverzüglich sicher stillzulegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dies nur möglich, wenn die Abfälle aus dem Bergwerk zurückgeholt werden.

Um über das weitere Vorgehen bei der Rückholung der Abfälle entscheiden zu können, müssen genauere Erkenntnisse über den tatsächlichen Zustand der Abfallbehälter und der Einlagerungskammern vorliegen. Dazu findet in 750m Tiefe bei zwei Einlagerungskammern eine sogenannte Faktenerhebung statt. Hier finden sich radioaktive Abfälle in verschiedenen Einlagerungszuständen

Die Faktenerhebung wird in drei Schritten durchgeführt. Im 1. Schritt werden die ausgewählten Einlagerungskammern angebohrt, im 2. Schritt werden diese geöffnet und im 3. Schritt werden erste Abfallbehälter probeweise aus diesen Kammern geborgen.

Schon Ende August 2010 wurde auf der 800m-Sohle mit der sogenannten betrieblichen Erprobungsphase begonnen. Das ist eine Übung, bei der die Bohrtechnik zur Untersuchung der Einlagerungskammern und die Sicherheitseinrichtungen zum Schutz der Beschäftigten getestet wurden. Auch die Messinstrumente, die ein Anbohren der Abfallbehälter verhindern sollen, wurden erprobt. Bevor die Messergebnisse eindeutig waren, mussten die Geräte zum Teil umkonstruiert werden.

Beim Anbohren der Einlagerungskammern kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass auch radioaktive Stoffe angetroffen werden. Deshalb haben die Beschäftigten schon während der betrieblichen Erprobungsphase alle Arbeiten unter Vollschutz-Bedingungen geprobt: Wechseln des Bohrgestänges und die radiologische Untersuchung des Bohrkleins unter extremen Bedingungen. Beim Anbohren wird das Salz aus dem Bohrloch später umso öfter untersucht, je mehr sich die Bohrung der Kammer nähert. Die Proben werden dann verpackt und die Radioaktivität noch vor Ort bestimmt.

Solange der Zugang zu den Kammern verschlossen ist, ist die Gefahr gering, dass radioaktive Teilchen aus den möglicherweise kaputten Fässern ins Grubengebäude gelangen. Mit einer Bohrung in die Einlagerungskammer ändert sich diese Situation. Bevor gebohrt wird, wird deshalb im Bereich des Kammerzuganges eine Einhausung errichtet. Die Luft im Inneren wird abgesaugt und über einen radiologischen Filter geleitet. Damit erst gar keine giftigen oder radiologisch belasteten Gase aus der Einlagerungskammer entweichen können, wird beim Bohren ein sogenannter Preventer eingesetzt. Schon damit ist eine permanente Abdichtung des Bohrlochs gewährleistet.

Ist man durch das Verschlussbauwerk bis in die Abfallkammer vorgedrungen, sollen Sonden und Kameras wichtige Daten für die Planung der Rückholung liefern.

Im Herbst 2010 beginnt man mit den Baumaßnahmen für die Bohrung in die Einlagerungskammer 7.

Eine ebene Fläche wird geschaffen, auf der die Einhausung und die Messeinrichtungen des Strahlenschutzes stehen können. Die Decke wird gegen herunterfallende Salzbrocken mit Gitternetzen gesichert. Im Sommer 2011 wird ein dekontaminierbarer Bodenbelag verlegt. Sollten trotz aller Schutzmaßnahmen  radioaktive Partikel aus der Einlagerungskammer entweichen, wird so verhindert, dass sie in den Boden eindringen können.

Danach erfolgt der Aufbau der Einhausung und der Messcontainer für den Strahlenschutz.

Die atomrechtliche Genehmigung zum Anbohren der Einlagerungskammer 7 liegt seit dem 21. April 2011 vor. Sie enthält umfangreiche Auflagen, die erfüllt werden müssen, bevor die Bohrarbeiten beginnen können.

Äußerst vorsichtig wird das schwere Bohrgerät angeliefert. Fußboden und Container für die Strahlenschutzmaßnahmen dürfen nicht beschädigt werden.

Am 30. September 2011 wird das Bohrgerät für die erste Bohrung in das Verschlussbauwerk positioniert. Für den Aufbau muss ein Loch gebohrt werden, in das das Standrohr einbetoniert wird. An das Standrohr wird später der Preventer geschraubt.

Damit der Arbeitsbereich nicht einstaubt, wird das beim Bohren anfallende Bohrklein gleich abgesaugt.

Besondere Sicherheitsmaßnahmen sind nicht erforderlich, da nur drei Meter in das etwa 20 Meter lange Verschlussbauwerk gebohrt werden. Nach und nach wird das Bohrgestänge um weitere Segmente verlängert.

Mit dem Einbetonieren des Standrohres und der Installation des Preventers sind die technischen Anlagen für das Anbohren bereitgestellt.

Stand: 01.02.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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