Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Faktenerhebung (Textfassung)

Textfassung des Videos "Faktenerhebung"

Um die Rückholung der radioaktiven Abfälle planen zu können, müssen ausreichende Daten über die Atmosphäre und den bergbaulichen Zustand der Einlagerungskammern vorliegen.

Eine wichtige Vorbereitungsmaßnahme für die Rückholung ist die Faktenerhebung. Seit 2012 wird die Einlagerungskammer 7 in 750 Metern Tiefe durch Bohrungen erkundet.

Vor Beginn der ersten Bohrung musste zuerst ein Strahlenschutzbereich mit Schleusen und Filteranlagen geschaffen werden, sodass keine radioaktiven Stoffe ins Grubengebäude gelangen können.

Dazu dient auch der sogenannte Preventer vor dem Bohrgerät. Er lässt sich jederzeit sicher verschließen und verhindert, dass giftige oder radiologisch belastete Gase oder Stoffe aus der Bohrung in den Arbeitsbereich entweichen.

Mit den Erkundungsbohrungen in den Randbereich der Einlagerungskammer, werden Daten zur Atmosphäre erhoben. Es soll herausgefunden werden, ob sich radioaktive, giftige oder explosive Stoffe in der Kammerluft befinden.

Dazu werden Gasproben genommen.

Wenn man sich den Abfällen in der Kammer nähert, wird äußerst vorsichtig mit einer Flachbohrkrone gebohrt, um eingelagerte Fässer nicht zu zerstören. Gleichzeitig wird mit Magnetfeldsonden geprüft, ob sich Abfallfässer in unmittelbarer Nähe des Bohrers befinden. Kamerasonden überprüfen die Ergebnisse.

Weitere Bohrungen in der direkten Umgebung der Einlagerungskammer sollen Informationen darüber liefern, ob das Salzgestein noch stabil ist und wie groß der Gebirgsdruck ist.

Für die Planung der Rückholung muss der Zustand jeder Einlagerungskammer berücksichtigt werden. Die Erkundungsprogramme werden fortlaufend den Erfordernissen der Rückholungsplanung angepasst.

Stand: 18.02.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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